Irreführende Werbung beim Einschreiben: LG Köln rügt unklare Haftung
cat027 / stock.adobe.com
Warum das LG Köln von irreführender Werbung ausgeht
Ausgangspunkt des Falls war eine Verbraucherin, die im Herbst 2024 Ausweisdokumente per Einschreiben verschickt hatte. Die Sendung ging verloren, der Schaden lag bei etwa 300 Euro. Die Deutsche Post bot ihr lediglich 50 Euro aus Kulanz an und verwies darauf, dass beim gewöhnlichen Einschreiben laut AGB nur eine Haftung bis 25 Euro besteht.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sah hierin irreführende Werbung und klagte – mit Erfolg. Das LG Köln entschied, dass die Post ihre Werbung ändern muss. Die Begründung: In der sogenannten Blickfangwerbung, also besonders hervorgehobenen Werbeaussagen, wurde ein sicherer Versandweg suggeriert, ohne klar auf die niedrige Haftungsgrenze hinzuweisen.
Damit erfüllt die Werbung nach Ansicht des Gerichts die Voraussetzungen von irreführender Werbung im Sinne von § 5 UWG, da wesentliche Merkmale der Leistung verschleiert wurden. Das Urteil ist auch in rechtlichen Kurzübersichten dokumentiert.
Was das für den Versand per Einschreiben bedeutet
Viele Verbraucher verbinden mit einem Einschreiben einen sicheren Versand wichtiger Dokumente oder Wertgegenstände. Durch die tatsächliche Haftungsgrenze von nur 25 Euro kann diese Annahme jedoch nicht erfüllt werden. Genau deshalb ist es irreführende Werbung, wenn Sicherheit suggeriert wird, die das Produkt nicht leisten kann.
Die Deutsche Post erklärte, dass sich das Verfahren auf eine Produktbeschreibung von 2024 bezog, die kurz danach überarbeitet worden sei. Dennoch stufte das Gericht die damalige Darstellung als unzulässige Blickfangwerbung ein.
Für höhere Werte verweist die Post nun klarer auf das zusätzliche Produkt „Einschreiben Wert“, das eine deutlich höhere Haftungsgrenze bietet.
Fazit: Warum die Entscheidung auch für Sie wichtig ist
Die Entscheidung zeigt: Ein Einschreiben ist nicht automatisch ein sicherer Versandweg, sondern bietet im Standardfall nur eine sehr geringe Haftung. Viele Verbraucher wussten das nicht – und genau deshalb musste das Gericht eingreifen. Die Beurteilung als irreführende Werbung sorgt nun für mehr Transparenz. Sie können dadurch besser beurteilen, welche Versandart für Ihre Unterlagen geeignet ist und zusätzliche Kosten oder Risiken vermeiden.
LG Köln, Urteil vom 16.9.2025, 81 O 26/25
Ohne Ausweis oder Vollmacht wird die Post jedoch das Paket nicht an einen anderen herausgeben. Gerade in hektischen Zeiten ist es wichtig, dass jemand anderes Sendungen zuverlässig für Sie abholen kann. Eine Postvollmacht sorgt dafür, dass eine Vertrauensperson Ihre Pakete rechtssicher entgegennehmen darf – ohne Diskussionen am Schalter. Das spart Zeit, verhindert unnötige Wege und schützt vor Problemen, wenn wichtige Unterlagen oder Sendungen eintreffen. Mit Smartlaw erstellen Sie Ihre Postvollmacht schnell, intuitiv und rechtssicher: Fragen beantworten, Dokument erstellen, ausdrucken – fertig. So behalten Sie die Kontrolle, auch wenn Sie einmal nicht persönlich da sein können.