Preisgarantie: Wann Energieanbieter Preise nicht erhöhen dürfen
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Preisgarantie Strom Gas: Was Verbraucher darunter verstehen dürfen
Eine Preisgarantie soll Kunden vor genau dem schützen, was viele derzeit erleben: steigende Energiepreise trotz vertraglicher Zusicherungen. Wer einen Strom- oder Gasvertrag mit Preisgarantie abschließt, geht davon aus, dass der vereinbarte Preis für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist. Doch ab wann gilt diese Garantie eigentlich – ab Lieferbeginn oder bereits ab Vertragsschluss?
Genau mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil. Eine Kundin hatte im September 2021 Strom- und Gaslieferverträge mit einem Energieversorger abgeschlossen. Vereinbart war jeweils eine Preisgarantie von zwölf Monaten, die Belieferung sollte allerdings erst zum 1. Januar 2022 beginnen. Kurz nach Lieferstart erhöhte der Versorger dennoch die Preise – aus Sicht der Kundin zu Unrecht.
Urteil des AG München: Preisgarantie beginnt mit Vertragsschluss
Das Amtsgericht München stellte klar: Bei einer Preisgarantie für Strom und Gas kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an – nicht auf den Beginn der Lieferung. Der Vertragstext war eindeutig formuliert und ließ laut Gericht keinen Interpretationsspielraum. Damit war der Energieversorger frühestens im September 2022 zu einer Preiserhöhung berechtigt.
Die bereits zum Februar und Mai 2022 vorgenommenen Erhöhungen stellten eine Vertragsverletzung dar. Juristisch bedeutet das: Der Anbieter hielt sich nicht an seine vertraglichen Pflichten. Der Widerspruch der Kundin gegen die Preisanpassungen war daher rechtmäßig. Nachdem der Versorger die Verträge daraufhin kündigte, wechselte die Kundin zu anderen Anbietern – allerdings zu deutlich höheren Preisen.
Warum dieses Urteil für Sie besonders wichtig ist
Das Gericht sprach der Kundin Schadensersatz für die nachgewiesenen Mehrkosten zu. Zwar nur in der Höhe, die sie konkret belegen konnte, doch die Kernbotschaft ist eindeutig: Eine Preisgarantie bei Strom und Gas ist verbindlich. Für Verbraucher bedeutet das mehr Rechtssicherheit.
Gerade in Zeiten stark schwankender Energiepreise lohnt es sich, die eigenen Verträge genau zu prüfen. Unzulässige Preiserhöhungen können ein wichtiger Kündigungsgrund sein. Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, nicht jede Preisänderung einfach zu akzeptieren – denn oft stehen Ihnen mehr Rechte zu, als Sie vermuten.
AG München, Urteil vom 12.4.2024, 172 C 17424/23