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Schmerzensgeld wegen enttäuschenden Hochzeitsfotos

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 9. März 2026
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Hochzeitsfoto mit Brautpaar beim Tanzen und Gäste im Hintergrund.

Igor / stock.adobe.com

Wenn Hochzeitsfotos fehlen oder wichtige Momente nicht festgehalten wurden, ist der Ärger groß. Doch führt Enttäuschung automatisch zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld?

Worum es im Fall ging

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Ehepaar, das für seine Hochzeit im Jahr 2020 einen bekannten Fotografen engagiert hatte. Nach der Feier erhielten sie einen USBStick mit rund 170 Bildern. Doch schnell stellte sich Ernüchterung ein: Wichtige Momente wie das Steigenlassen der Luftballons oder bestimmte Gruppenfotos waren nicht enthalten. Das Paar wollte zunächst wissen, wie viele Fotos insgesamt aufgenommen worden waren. Nachdem der Fotograf diese Auskunft erteilt hatte, forderten die Eheleute schließlich Schmerzensgeld – mindestens 2.000 Euro, aufgeteilt in jeweils 1.000 Euro pro Person.

Sie machten geltend, dass die aus ihrer Sicht unvollständige Dokumentation der Hochzeit zu tiefer »Enttäuschung und Trauer« geführt habe. Ihre Erinnerungen seien »dauerhaft negativ überschattet«. Doch reicht eine solche emotionale Belastung aus, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Hochzeitsfotos geltend zu machen?

Warum das Gericht kein Schmerzensgeld zusprach

Das Landgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts: Das Ehepaar habe keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung. Grundsätzlich kann Schmerzensgeld auch bei Vertragsverletzungen in Betracht kommen – etwa wenn immaterielle Schäden wie psychische Beeinträchtigungen nachweisbar sind. Doch im vorliegenden Fall fehlte es an zwei entscheidenden Voraussetzungen:

Erstens: Es war nicht erwiesen, dass tatsächlich eine Pflichtverletzung des Fotografen vorlag. Es gab keine konkrete Vereinbarung darüber, dass bestimmte Motive zwingend fotografiert werden mussten.

Zweitens: Für Schmerzensgeld reicht Enttäuschung nicht aus. Es muss eine echte psychische Beeinträchtigung vorliegen – also mehr als nur Unzufriedenheit. Das Gericht stellte fest, dass das Paar lediglich allgemein behauptet habe, die Hochzeit sei für sie »immer negativ behaftet«. Das reiche nicht aus.

Hinzu kommt, dass insgesamt rund 170 Fotos übergeben wurden. Auch Gäste hatten zahlreiche Bilder gemacht. Damit sei eine gravierende Beeinträchtigung nicht zu erkennen. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um einen sogenannten Bagatellfall – also eine leichte Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens, die kein Schmerzensgeld rechtfertigt.

Warum das Urteil für Sie wichtig ist

Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig klare Absprachen mit dem Fotografen sind – vor allem bei emotional bedeutsamen Ereignissen wie einer Hochzeit. Ohne präzise Vereinbarungen ist es schwer, später Ansprüche durchzusetzen. Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, dass Schmerzensgeld wegen Hochzeitsfotos nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Für Sie bedeutet das: Je genauer die Erwartungen vertraglich festgehalten sind, desto sicherer sind Sie im Streitfall.

LG Köln, Beschluss vom 8.4.2025, 5 S 49/23

Tipp
Wenn Sie einen Fotografen für Ihre Feier oder ein anderes wichtiges Ereignis engagieren möchten, sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Fotografenvertrag nutzen. Mit Smartlaw können Sie einen rechtssicheren Vertrag mit einem Fotografen erstellen, der alle wichtigen Punkte klar regelt – etwa welche Motive aufgenommen werden sollen, wie viele Bilder geschuldet sind, wie die Bildbearbeitung erfolgt und welche Nutzungsrechte Sie erhalten. Ein solcher Vertrag schützt Sie vor Missverständnissen und sorgt dafür, dass Ihre Vorstellungen verbindlich festgehalten werden. So können Sie sicher sein, dass Ihr besonderer Tag genau so dokumentiert wird, wie Sie es sich wünschen.