Duschkabine falsch bestellt – kein Schadensersatz
Das Handwerker ist vor Beginn der Montagearbeiten nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden selbst bestellten Montagegenstände auf ihre technische Montierbarkeit hin zu überprüfen. Unterläuft dem Kunden ein Fehler bei der Bestellung der Kaufsache, kann er keinen Schadensersatz für bereits vorgenommene Bohrlöscher durch den Handwerker verlangen.
Mehr lesen