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Keine Rechtsberatung.
Ein Online-Händler muss nur dann umfassend über eine Herstellergarantie informieren, wenn diese ein zentrales Merkmal des Angebots ist. Mehr lesen
Einen Mobilfunkvertrag kann man einfach und rechtssicher auch per E-Mail kündigen. Irgendwelche zusätzlichen Bestätigungsvorgänge sind dabei nicht notwendig – auch wenn ein Anbieter versucht, dies seinen Kunden zu suggerieren. Mehr lesen
Zwei Männer fotografierten falsch geparkte Kfz und schickten die Fotos mit ihrer Anzeige an die Polizei. Dafür kassierten sie eine Verwarnung des Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Zu Unrecht: Fotografieren von Falschparkern ist zulässig. Mehr lesen
Verärgerte Kunden dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform eBay ihre Kritik auch scharf formulieren. Grenze der Zulässigkeit ist allerdings die Schmähkritik, also eine reine Herabwürdigung des Verkäufers. Mehr lesen
Ein Internetnutzer erhielt eine Entschädigung in Höhe von € 300,- wegen der Zusendung einer unerwünschten E-Mail-Werbung. Der Anspruch fußt auf mehrfachen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Mehr lesen
Haben Sie als Käufer eine mangelhafte Ware reklamiert, müssen Sie dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Dazu gehört auch, dass Sie dem Verkäufer die Ware zur Überprüfung der behaupteten Mängel zur Verfügung stellen. Mehr lesen
Wer sich im Rahmen einer Permanent-Make-up-Behandlung die Augenbrauen tätowieren lässt und mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann sich nicht automatisch auf einen Mangel berufen. Eine bloße Geschmacksabweichung keinen Mangel. Mehr lesen
Eine AGB eines Telekommunikationsdienstleistungsvertrages, wonach Rechnungsbeträge spätestens zehn Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne Mahnung. Sie regelt entweder die Fälligkeit oder ist unwirksam. Mehr lesen
Wenn Unternehmen beim Online-Shopping nur die Anreden „Frau“ und „Herr“ zur Auswahl anbieten, liegt eine unerlaubte Diskriminierung nicht binärer Menschen vor. Beim Bestellvorgang muss eine dritte Auswahloption vorliegen. Mehr lesen
Beim Online-Kauf von Tickets für Freizeitveranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht – auch nicht wegen Corona. Das gilt auch beim Erwerb über Eventim, sofern das wirtschaftliche Risiko der Folgen des Widerrufs den Veranstalter trifft. Mehr lesen