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Abo: Kein neues Widerrufsrecht nach kostenloser Testphase

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 20. Dezember 2023
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Robert Kneschke / stock.adobe.com

Als Verbraucher können Sie ein Online-Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, nach der Testphase nicht mehr widerrufen. Ausnahme: Sie wurden nicht ausreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert.

Der Anbieter einer Internet-Lernplattform für Schüler in Österreich sah in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den erstmaligen Abschluss eines Abonnements eine 30-tägige kostenlose Testphase vor. Während dieser Zeit kann das Abo jederzeit fristlos gekündigt werden. Das Abonnement wird erst nach Ablauf dieser 30 Tage kostenpflichtig. Läuft die kostenlose Testphase ab, ohne dass gekündigt wurde, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen bestimmten Zeitraum.

Österreichische Verbraucherschützer waren der Ansicht, dem Verbraucher stehe ein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nicht nur aufgrund des Abschlusses eines 30-tägigen kostenlosen Testabonnements, sondern auch aufgrund der Umwandlung dieses Abonnements in ein kostenpflichtiges Abonnement und dessen Verlängerung zu.

Der Europäische Gerichtshof hatte über diese Frage eine Vorabentscheidung zu treffen. Er urteilte, bei einem Abonnementvertrag, der anfangs einen kostenlosen Probezeitraum vorsieht und sich, wenn dieser Vertrag nicht gekündigt wird, automatisch verlängert, kommt dem Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, grundsätzlich nur ein einziges Mal zu.

Ausnahme: Wurde der Verbraucher bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert, dass das Abo nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, muss ihm ein neuerliches Widerrufsrecht eingeräumt werden (z.B. wurde nicht umfassend über die entstehenden Gesamtkosten informiert).

EuGH, Urteil vom 5.10.2023, C-565/22