Bei Verlängerung eines Mobilfunkvertrags mit neuem Smartphone ist eine Laufzeit von über zwei Jahren möglich
Wechselt ein Mobilfunkkunde vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit den Tarif und erhält ein neues Endgerät, darf sich der Mobilfunkvertrag um weitere 24 Monate ab dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit verlängern.
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