EuGH: Roaming zu Inlands-Preisen gilt automatisch
Seit 2017 gilt die »Roam-Like-At-Home«-Regel für Mobilfunkkunden automatisch - ohne aktiven Wechsel in den regulierten Roaming-Tarif. Der Mobilfunkanbieter muss etwaige Mehrkosten wegen verspäteter Umstellung deshalb automatisch erstatten.
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