Brautkleid darf bis kurz vor der Trauung geändert werden
Sitzt ein Brautkleid noch nicht perfekt, muss die Kundin dem Brautmodenhändler die Gelegenheit geben, das Kleid zu ändern. Beauftragt sie gleich eine andere Schneiderei damit, bleibt die Braut auf den Kosten sitzen.
Mehr lesen