Energieversorgungsvertrag: Lastschrift ist nicht genug
Beim Abschluss eines Stromvertrages müssen mehrere Bezahlmöglichkeiten angeboten werden. Es genügt nicht, für einen Tarif lediglich das SEPA-Lastschriftmandat anzubieten. Das benachteiligt Kunden ohne Bankkonto unangemessen.
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