Providervertrag: Sonderkündigung erst nach dem Umzug möglich
Ein Vertrag über einen Internet- und Kabelanschluss kann erst mit dem ersten Tag des Umzugs gekündigt werden, sofern am neuen Wohnort die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Mehr lesen