Sky: Änderungen der Programm-Pakete nur aus triftigem Grund
Der Pay-TV-Sender Sky Deutschland darf sich in seinen AGB nicht das Recht vorbehalten, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken, sofern der »Gesamtcharakter« erhalten bleibt. Eine solche Klausel ist unwirksam.
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