Geschenke ohne Warnhinweis dürfen bedenkenlos ausgepackt werden
Wer ein Geburtstagsgeschenk bekommt, muss grundsätzlich nicht von einem Gefahrenpotenzial des Geschenks ausgehen. Ohne entsprechende Warnung haftet der Beschenkte nicht für Verletzungen, die durch das Öffnen des Geschenks entstehen.
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