Mobilfunkvertrag: Einer einseitigen Preiserhöhung können Sie widersprechen
Handy-Kunden haben unabhängig von der Höhe einer angekündigten Preiserhöhung durch den Provider ein Widerspruchsrecht. Eine Anschlusssperre bei Zahlungsverzugs des Kunden in Höhe von mindestens € 75,- darf per Mail angedroht werden.
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