Möbellieferung: Käufer trifft Mitwirkungspflicht bei Mangelbeseitigung
Haben Sie als Käufer eine mangelhafte Ware reklamiert, müssen Sie dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Dazu gehört auch, dass Sie dem Verkäufer die Ware zur Überprüfung der behaupteten Mängel zur Verfügung stellen.
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