Rückzahlung, wenn Gutschein für Eventerlebnis nicht mehr einlösbar ist
Wird die Leistung des Erlebnisgutscheins nicht mehr vom Veranstalter angeboten, so dass der Kunde den Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht mehr einlösen kann, kann er den Kaufpreis zurückverlangen.
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