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Schufa-Drohung durch Stromanbieter – unzulässig

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 8. September 2025
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Ein Ordner auf dem "Schufa" steht und davor Geldscheine und Türme aus Euromünzen sowie ein Taschenrechner.

magele-picture / stock.adobe.com

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II setzt klare Grenzen für Inkassodrohungen mit der Schufa. Was das für Verbraucher bedeutet und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.

Gericht stoppt Schufa-Drohung durch Stromanbieter Voxenergie

Der Energieanbieter Voxenergie hatte einem Kunden ein vermeintlich vergünstigtes „Spezialangebot“ unterbreitet – verbunden mit der Aufforderung, 190,39 Euro zu zahlen. Das Schreiben enthielt eine klare Drohung: Sollte die Zahlung ausbleiben, werde man den vollen Betrag verlangen und den Fall erneut ans Inkasso geben. Besonders brisant: Der nicht bezahlte Betrag solle an die Schufa übergeben werden. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg stufte dieses Vorgehen als unlautere Geschäftspraxis ein. Denn ein negativer Schufa-Eintrag kann gravierende Folgen haben – etwa bei der Wohnungssuche, Kreditvergabe oder dem Abschluss von Verträgen. 

Landgericht Berlin II erklärt Schufa-Drohung für unzulässig

Die Verbraucherschützer klagten erfolgreich vor dem Landgericht Berlin II. Das Gericht folgte dem Antrag vollumfänglich und untersagte Voxenergie, weiterhin Mahnschreiben mit Schufa-Drohungen zu versenden. Das Urteil wurde als Versäumnisurteil erlassen – das bedeutet, dass die beklagte Partei nicht zur Verhandlung erschien. 

Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Damit setzt das Gericht ein deutliches Zeichen gegen derartige Inkassomethoden.

Fazit: Warum das Urteil auch für Sie wichtig ist

Das Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber unseriösen Forderungen. Es zeigt: Nicht jede Drohung mit einem Schufa-Eintrag ist rechtlich zulässig. Wenn Sie ein ähnliches Schreiben erhalten, sollten Sie es keinesfalls ungeprüft bezahlen. Prüfen Sie die Forderung genau – und holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Beistand. Denn ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihre finanzielle Zukunft erheblich belasten.

LG Berlin II, Urteil vom 26.3.2025, 52 O 53/25

Tipp

So kündigen Sie Ihren Stromanbieter rechtssicher 
Wenn Sie sich durch unzulässige Mahnschreiben oder fragwürdige Vertragsbedingungen Ihres Stromanbieters unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie über eine Kündigung nachdenken. Mit dem rechtssicheren Dokument Kündigung Stromanbietervon Smartlaw können Sie Ihren Vertrag schnell und unkompliziert beenden – inklusive aller wichtigen Angaben und Formulierungen, die Ihre Rechte als Verbraucher schützen. So behalten Sie die Kontrolle und setzen ein klares Zeichen gegen unseriöse Geschäftspraktiken.