Schufa-Drohung durch Stromanbieter – unzulässig
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Gericht stoppt Schufa-Drohung durch Stromanbieter Voxenergie
Der Energieanbieter Voxenergie hatte einem Kunden ein vermeintlich vergünstigtes „Spezialangebot“ unterbreitet – verbunden mit der Aufforderung, 190,39 Euro zu zahlen. Das Schreiben enthielt eine klare Drohung: Sollte die Zahlung ausbleiben, werde man den vollen Betrag verlangen und den Fall erneut ans Inkasso geben. Besonders brisant: Der nicht bezahlte Betrag solle an die Schufa übergeben werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg stufte dieses Vorgehen als unlautere Geschäftspraxis ein. Denn ein negativer Schufa-Eintrag kann gravierende Folgen haben – etwa bei der Wohnungssuche, Kreditvergabe oder dem Abschluss von Verträgen.
Landgericht Berlin II erklärt Schufa-Drohung für unzulässig
Die Verbraucherschützer klagten erfolgreich vor dem Landgericht Berlin II. Das Gericht folgte dem Antrag vollumfänglich und untersagte Voxenergie, weiterhin Mahnschreiben mit Schufa-Drohungen zu versenden. Das Urteil wurde als Versäumnisurteil erlassen – das bedeutet, dass die beklagte Partei nicht zur Verhandlung erschien.
Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Damit setzt das Gericht ein deutliches Zeichen gegen derartige Inkassomethoden.
Fazit: Warum das Urteil auch für Sie wichtig ist
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber unseriösen Forderungen. Es zeigt: Nicht jede Drohung mit einem Schufa-Eintrag ist rechtlich zulässig. Wenn Sie ein ähnliches Schreiben erhalten, sollten Sie es keinesfalls ungeprüft bezahlen. Prüfen Sie die Forderung genau – und holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Beistand. Denn ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihre finanzielle Zukunft erheblich belasten.
LG Berlin II, Urteil vom 26.3.2025, 52 O 53/25
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