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Paketdienst haftet: Mehl statt MacBook

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 14. November 2025
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Paketdienst übergibt Paket an eine Person.

wutzkoh / stock.adobe.com

Was tun, wenn ein Paket zwar ankommt, aber der Inhalt fehlt? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, wann der Paketdienst haftet. Ein Verkäufer verlor ein MacBook beim Versand – und bekam trotzdem sein Geld zurück.

Wenn der Paketinhalt verschwindet – Ihre Rechte

Bei der Versendung von Pakten stellt sich stets die Frage: Wer haftet, wenn ein Paket zwar zugestellt wird, aber der Inhalt fehlt? Grundsätzlich ist der Paketdienst verpflichtet, die Ware sicher zu transportieren. Kommt es zum Verlust oder zur Manipulation, kann der Paketdienst nach dem Frachtvertrag (§§ 425, 429 HGB) haften. Voraussetzung ist, dass der Absender den Versand nachweisen kann – etwa durch Quittungen, Fotos oder Zeugen.

Das Urteil des Amtsgerichts München

Im Fall vor dem Amtsgericht München verkaufte ein Privatmann ein MacBook Pro für rund 2.924 Euro an einen Onlinehändler. Er verpackte das Gerät sorgfältig und gab es versichert mit Sendungsverfolgung auf. Beim Händler kam das Paket an – jedoch mit drei Packungen Mehl statt des Laptops. Der Verkäufer forderte Schadensersatz, den der Paketdienst zunächst verweigerte. Das Gericht entschied: Der Paketdienst haftet für den Verlust. Die glaubwürdige Schilderung des Verkäufers, Belege und Fotos des manipulierten Pakets sowie die Aussage eines Logistikmitarbeiters bestätigten den Ablauf. Ergebnis: Der Paketdienst musste den Kaufpreis, Versandkosten und Anwaltskosten erstatten.

Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist

Wenn Sie ein Paket versichert versenden und den Versand belegen können, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz. Dokumentieren Sie den Inhalt vor dem Versand und bewahren Sie alle Belege auf. So können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, falls der Paketdienst seine Pflichten verletzt. Wollen Sie hochwertige Ware versenden (z.B. Elektronik), sollten Sie Inhalt und Verpackung vor dem Versand zu Beweiszwecken fotografieren. Bei versichertem Versand haftet der Paketdienst bei Manipulationen auf dem Transportweg.

AG München, Urteil vom 26.9.2024, 123 C 14610/24

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