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Widerrufsrecht: Handwerker verliert 19.000 Euro

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 6. Oktober 2025
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Garten mit Rasen,Blumen und Gehweg

Andrey Volokhatiuk / stock.adobe.com

Ein Gartenbauer verliert seinen Anspruch auf Werklohn in Höhe von 19.000 Euro – obwohl die Arbeit erledigt war. Der Grund: Der Auftraggeber widerrief den Vertrag. Das Urteil des LG Frankenthal zeigt, wie wichtig die Widerrufsbelehrung bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen ist.

Der Fall: Gartenarbeit ohne rechtliche Absicherung

Im April 2024 beauftragte ein Grundstückseigentümer einen Gartenbauer mit umfangreichen Arbeiten an einem verwilderten Gelände. Die Vereinbarung erfolgte direkt vor Ort – also außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers. Nach Abschluss der Arbeiten stellte der Gartenbauer eine Rechnung über knapp 19.000 Euro. Doch der Auftraggeber verweigerte die Zahlung und widerrief den Vertrag im September 2024.

Das Landgericht Frankenthal entschied zugunsten des Auftraggebers: Als Verbraucher habe er ein gesetzliches Widerrufsrecht, da der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen habe nicht begonnen, da der Gartenbauer keine Widerrufsbelehrung erteilt hatte.

Die rechtliche Bewertung: Widerrufsrecht bei Handwerkerverträgen

Das Urteil stützt sich auf § 312g BGB und § 356 Abs. 3 BGB. Demnach beginnt die Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde. Ohne Belehrung gilt eine verlängerte Frist von einem Jahr und 14 Tagen. Diese wurde im vorliegenden Fall eingehalten.

Besonders brisant: Der Gartenbauer verlor nicht nur den Werklohn, sondern auch jeden Anspruch auf Wertersatz. Das europäische Verbraucherschutzrecht verlangt bei unterlassener Belehrung eine Sanktion – Unternehmer sollen dadurch zur ordnungsgemäßen Information verpflichtet werden. 

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 15.4.2025, 8 O 214/24

Fazit: Warum das Urteil auch für Sie wichtig ist

Das Urteil zeigt, wie entscheidend rechtliche Details im Alltag sein können – selbst bei scheinbar einfachen Handwerkeraufträgen. Für Verbraucher bedeutet es mehr Schutz, für Unternehmer ein hohes Risiko. Wer als Kleinunternehmer ohne juristische Beratung agiert, kann schnell in eine rechtliche Falle geraten.

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