Unerwünschte Werbung darf nicht im Hausflur abgelegt werden
Ein „Keine-Werbung“-Aufkleber ist eindeutig und zu beachten. Er schützt vor unerwünschter Reklame. Zusteller dürfen das Verbot nicht umgehen und die Prospekte unzulässigerweise auf Briefkastenanlagen oder vor dem Hauseingang ablegen.
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