Zum Schadensersatzanspruch nach Überarbeitung eines alten Tattoos
Nichtgefallen ist bei einem Tattoo kein Grund, Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Vorausgesetzt, der Tätowierer hat ordnungsgemäß gearbeitet. Das gilt auch dann, wenn das Tattoo abgeändert wurde (z.B. durch einen 3D-Effekt).
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