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Keinen Kundenkontakt über privaten Account

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 26. Oktober 2023
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WrightStudio / stock.adobe.com

Firmenmitarbeiter dürfen Kunden nicht über den eigenen Privataccount auf einem sozialen Netzwerk kontaktieren. Die private Verarbeitung von Kundendaten und deren Verwendung auf privaten Kommunikationsgeräten verstößt gegen den Datenschutz.

Eine Kundin hatte bei einem Unternehmen einen Fernseher und eine Wandhalterung gekauft. In diesem Zusammenhang wurden ihr Name und ihre Anschrift erfasst.

Den Wandhalter gab die Frau ein paar Tage später zurück. Dabei wurde ihr versehentlich der wesentlich höhere Kaufpreis für den Fernseher erstattet. Als dies auffiel, setzte sich eine Mitarbeiterin der Firma über ihren privaten Account eines sozialen Netzwerks mit der Kundin in Verbindung. Sie unterrichtete die Frau über den Irrtum und bat um Rückmeldung.

Die Kundin war mit dem Geschäftsgebaren nicht einverstanden. Sie monierte einen Verstoß gegen den Datenschutz. Sie erhob Auskunftsklage, an welche Mitarbeiter ihre Daten herausgegeben worden waren. Die Namen benötige sie, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Ansprüche gegen die Mitarbeiter geltend machen zu können, die ihr nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustehen.

Das Landgericht Baden-Baden folgte der Argumentation der Verbraucherin. Das Unternehmen muss der Kundin die Namen ihrer Mitarbeiter nennen, die Kundendaten privat verarbeitet haben. Außerdem ist die Firma verpflichtet, den Mitarbeitern die weitere Verwendung personenbezogener Kundendaten auf privaten Kommunikationsgeräten zu untersagen.

LG Baden-Baden, Urteil vom 24.8.2023, 3 S 13/23