Zahlung spätestens zehn Tage nach Rechnungszugang: Fälligkeit oder Verzug?
Eine AGB eines Telekommunikationsdienstleistungsvertrages, wonach Rechnungsbeträge spätestens zehn Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne Mahnung. Sie regelt entweder die Fälligkeit oder ist unwirksam. Mehr lesen