Darf der Betriebsrat ein privates Handynutzungsverbot am Arbeitsplatz mitentscheiden?
Ein Arbeitgeber kann die private Handynutzung im Job während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Eine entsprechende Weisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, das sie das unmittelbare Arbeitsverhalten betrifft.
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