Zu ermitteln ist, was der Erblasser wollte

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Der Erblasser hatte zusammen mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Testament errichtet, in dem die Ehefrau Vorerbin und die Kinder Nacherben sein sollten. Die Ehefrau sollte das Vermögen der Kinder verwalten und Nutzungen daraus ziehen können. Als Bedingung war im Testament festgehalten, dass die Söhne nur erben, wenn sie einen ordentlichen abgeschlossenen Beruf erlernt und sich durch Fleiß und Arbeit ausgezeichnet haben. Es wurden noch nähere Angaben zur Art der Ausbildung festgehalten. Im Testament fand sich zudem die Regelung, dass die Vorerbin den Nachlass bis zu ihrem Tod verwalten sollte.
Nach dem Tod beider Elternteile stritten die jetzt vorhandenen Nacherben, wer letztlich Erbe sein soll. Nachdem einer der Nacherben vorverstorben war, war zu klären, wann genau der Nacherbfall eingetreten war und wann die Kinder des vorverstorbenen Nacherben in dessen Stellung eingetreten sein konnten. Strittig war dabei, ob die Formulierung der »Verwaltung des Nachlasses bis zum Tod der Vorerbin« eine alternative Bedingung für den Eintritt des Nacherbfalls darstellte. Dann käme es nur darauf an, ob eine Bedingung, also die Berufsausbildung oder der Tod der Vorerbin, eingetreten wäre.
Diese Ansicht teilten die Richter nicht. Der Bundesgerichtshof entschied, der Wille des Erblassers muss genau ermittelt werden. Im vorliegenden Fall fanden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser zwei Bedingungen alternativ wollte. Vielmehr hat er auf die Berufsausbildung auch durch die genauen Formulierungen besonderen Wert gelegt. Die Söhne konnten nur Erben werden, wenn sie einen ordentlichen abgeschlossenen Beruf erlernt haben.
BGH, Beschluss vom 24.1.2024, IV ZR 404/24
Tipp: Die Vor-/Nacherbschaft ist eine rechtlich komplizierte Konstellation, die bei der Umsetzung nach dem Erbfall große Auswirkungen gerade für den Vorerben hat. Dieser ist grundsätzlich nur befugt, das Vermögen, das er im Rahmen der Vorerbschaft erwirbt, zu verwalten. Das Instrument der Vor-/Nacherbschaft kann nur dann sinnvoll verwendet werden, wenn es bereits bei der Formulierung des Testaments ganz exakt dargestellt wird. Solche Komplizierten Rechtskonstellationen als juristischer Laie zu durchblicken scheint schier unmöglich. Mit Smartlaw können Sie in Handumdrehen Ihr passendes Testament erstellen. Dabei werden Sie Schritt-für-Schritt mit Fragen und Antwortmöglichkeiten durch die Erstellung geleitet. Hilfreiche Tipps unserer Rechtsexperten unterstützen Sie dabei, Ihr Testament so zu gestalten, dass es zu Ihren Bedürfnissen passt. Schnell, einfach, kostengünstig!