Zur Haftung bei Fahrzeugschäden durch herabfallende Äste
Ein Kfz stand neben einem Privatgrundstück und wurde durch einen heruntergefallenden Ast beschädigt. Schadensersatz erfordert den Nachweis der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und des Umstands, dass dies kausal für den Schaden war.
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