Einsatz von Fake-Profilen auf Dating-Plattform unzulässig
Eine Dating-Plattform setzte für „Flirt-Chats“ Mitarbeiter mit Scheinprofilen ein. Das wurde den Kunden in den AGB des Plattformbetreibers zwar mitgeteilt. Doch die Klausel, die die Nutzung von Fake-Profilen erlaubt, ist unzulässig.
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