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Keine Nutzung einer Blitzer-App von Beifahrer

Auto & Verkehr 4. März 2024
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Waler / stock.adobe.com

Nutzt der Fahrer die Blitzer-App der Beifahrerin, kann er mit einer Geldbuße belegt werden.

Während der Fahrt hatte die Beifahrerin ihr Handy mit geöffneter »Blitzer-App« auf die Mittelkonsole gelegt. Es kam zu einer Polizeikontrolle, während der der Polizist das Handy mit der geöffneten Blitzer-App entdeckte. In der Folge sollte der Fahrer eine Geldbuße von € 100,- zahlen, wogegen er gerichtlich vorging.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte das Urteil des Amtsgericht Heidelberg. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Handy bzw. eine App auf dem Handy nicht dazu verwendet werden, vor einem »Blitzer« zu warnen (§ 23 Abs. 1c S. 3).

Nach Ansicht des Gerichts erfordert ein »Verwenden« in diesem Sinne nicht, dass der Fahrer selbst aktiv wird und das Handy einschaltet bzw. die App öffnet. Er muss sich lediglich die »verbotene Funktion zunutze« machen. Es genügt also, dass der Fahrer eine Blitzer-App nutzt, die auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen installiert und aktiviert ist. Daher hat er die Geldbuße in Höhe von € 100,- zu zahlen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.2.2023, 2 Orbs 35 Ss 9/23