Direkt zum Inhalt

Geldzuwendung: Schenkung oder Darlehen?

Erben & Schenken 18. Juni 2025
Image
Darlehen oder Schenkung von Geld. Frau übergibt Euroscheine.

weyo / stock.adobe.com

Auch bei familiären Beziehungen kann ein mündlicher Darlehensvertrag geschlossen werden. Der familiäre Rahmen allein lässt nicht vermuten, dass die Geldübergabe nur eine Gefälligkeit ohne rechtliche Bindungswirkung darstellen soll.

Schwiegersohn bat seine Schwiegereltern um Geld, um ein geerbtes Wohnhaus erhalten zu können. Seine Bank hatte ihm bereits einen Kredit gekündigt. Deswegen nahmen seine Schwiegereltern ihrerseits ein Darlehen in Höhe von € 250.000,– auf und lösten damit die Restschuld des Schwiegersohns aus dessen Kredit ab. Man war sich darüber einig, dass der Schwiegersohn Zinsen und Tilgung tragen sollte. So geschah es auch über mehrere Jahre hinweg.

Zwischenzeitlich wurde die Ehe mit der Tochter der Schwiegereltern jedoch geschieden. Einige Zeit später stellte er seine Zahlungen mit der Begründung ein, er könne die finanzielle Belastung wegen der Unterhaltszahlungen an seine Exfrau nicht mehr tragen. Die früheren Schwiegereltern forderten nun den noch offenen Darlehensbetrag von rund € 190.000,–.

Mit Erfolg. Das Landgericht Frankfurt/Main stellte dazu fest, dass die Schwiegereltern und der Schwiegersohn ihrerseits mündlich einen Darlehensvertrag geschlossen hatten.

Es liege kein Gefälligkeitsverhältnis im familiären Rahmen vor. Denn bei einem reinen Gefälligkeitsverhältnis fehle der Rechtsbindungswille. Zwar seien die Abreden hier im engen Familienkreis erfolgt, was für eine reine Gefälligkeit sprechen könne. Allerdings handelt es sich bei der Gewährung eines derart hohen Betrages keinesfalls um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens. Auch die Interessenlage spricht für einen Rechtsbindungswillen und damit für das Vorliegen eines Darlehensvertrags. 

Das Risiko der Schwiegereltern sei schließlich ganz erheblich gewesen. Für den Schwiegersohn habe zudem die Gefahr bestanden, ohne die Gewährung des Geldbetrags sein Haus und damit sein Heim zu verlieren. Außerdem habe der Schwiegersohn selbst eingeräumt, dass die Parteien keine Schenkung des Geldes gewollt hätten.

Nachdem die Schwiegereltern den mündlich mit ihrem ehemaligen Schwiegersohn geschlossenen rechtsverbindlichen Darlehensvertrag gekündigt hatten, stand ihnen laut Gericht ein Rückzahlungsanspruch zu.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.11.2024, 2-23 O 701/23

Tipp: Ob Schenkungsvertrag oder Darlehensvertrag. Smartlaw hilft Ihnen beim Erstellen von einer Vielzahl von Rechtsdokumenten. Sie werden durch einen Frage-Antwort-Dialog geführt, der einem Gespräch bei einem Anwalt nachgebildet ist. Anhand Ihrer Antworten erstellt Smartlaw das gewünschte Rechtsdokument, angepasst an Ihre konkrete Situation und Bedürfnisse. Schnell, unkompliziert und kostengünstig. Die einzelnen Schritte werden begleitet von wertvollen Hinweisen und hilfreichen Tipps unserer Rechtsexperten.