Direkt zum Inhalt

Gaspreis: höhere Preise für Neukunden zulässig?

Mieten & Wohnen 11. August 2025
Image
Gaspreis und Strompreis. Links sind Geldscheine und Rechts ein Stromzähler und ein Gaskocher.

Wolfilser / stock.adobe.com

Gasag verlangte während der Energiekrise höhere Preise für Neukunden in der Grundversorgung als von Bestandskunden. Das Kammergericht Berlin sah dies als unzulässig an.

Der Berliner Energiekonzern Gasag hatte während der Energiekrise ab Dezember 2021 einen deutlich höheren Gaspreis von Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung verlangt als von Bestandskunden. Bestandskunden bezahlten sieben Cent pro Kilowattstunde Gas, von Neukunden wurden 18 Cent pro Kilowattstunde Gas verlangt.

In einer Musterfeststellungsklage machten Verbraucherschützer einen Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz geltend. Danach haben Energieversorger für die Grund- und Ersatzversorgung allgemeine Preise festzulegen, die grundsätzlich für jeden Verbraucher gleich sind. Der Klage hatten sich 500 Kläger angeschlossen.

Gasag begründete die unterschiedliche Behandlung von Neu- und Bestandskunden mit erhöhten Beschaffungspreisen in der Energiekrise. Als Folge kündigten damals zahlreiche Energiediscounter die Verträge ihrer Kunden. Diese rutschten daraufhin automatisch in die Grund- oder Ersatzversorgung von Unternehmen wie Gasag.

Das Kammergericht Berlin sah den höheren Gaspreis für Neukunden in der Grundversorgung als unzulässig an. Insbesondere gestiegene Energiebeschaffungspreise stellten keinen rechtlich zulässigen sachlichen Grund für die Differenzierung dar.

KG, Urteil vom 21.3.2025, MK 1/22 EnWG; n. rk.

!
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, können sich alle an der Musterfeststellungsklage beteiligten Verbraucher darauf berufen und Geld zurückfordern.

Tipp: Ihr Anbieter verlangt unzulässige Preise? Handeln Sie jetzt! Wenn Ihr Energieversorger – wie im Fall Gasag – überhöhte Preise verlangt oder Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie aktiv werden. Mit Smartlaw kündigen Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter rechtssicher und bequem online. Nutzen Sie unser anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben, um schnell und unkompliziert zu einem fairen Anbieter zu wechseln.