Pflichtteil ist nicht so einfach zu entziehen
fizkes / stock.adobe.com
Der Erblasser hatte in seinem Testament seinen Lebensgefährten als Alleinerben eingesetzt. Kinder waren nicht vorhanden. Seinem Vater wollte der Erblasser den Pflichtteil entziehen. Dieser hatte ihm gegenüber wörtlich geäußert »Du sollst verrecken oder ich mache es«, da er seine Homosexualität nicht anerkennen konnte. Damit war für den Erblasser § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfüllt, wonach der Pflichtteil dann wirksam entzogen werden kann, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser nach dem Leben trachtet.
Das Landgericht München entschied, allein aufgrund einer Drohung konnte der Erblasser dem Vater seinen Pflichtteil nicht entziehen. Zwar ist nicht erforderlich, dass sich der Erblasser tatsächlich bedroht gefühlt hat. Bloße Drohungen oder mündliche Äußerungen wie „du sollst verrecken“ reichen jedoch nicht aus. Es bedarf konkreter Handlungen, die eine tatsächliche Tötungsabsicht erkennen lassen. Das Gericht stellte klar: Ein bloßes Herbeiwünschen des Todes oder eine verbale Drohung erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine wirksame Pflichtteilsentziehung. Hier konnten konkrete Ansatzpunkte, die eine tatsächliche Ausführung zumindest nahelegen, nicht darlegt und bewiesen werden.
Daher war nicht nachweisbar, dass der Vater dem Sohn tatsächliche „nach dem Leben trachtete“, sodass die Voraussetzungen für eine Pflichtteilentziehung nicht gegeben waren.
LG München, Urteil vom 24.7.2024, 3 O 3026/24
Tipp: Auch wenn es viele Fälle gibt, in denen der Entzug des Pflichtteils verständlich erscheint, ist dies rechtlich nur in strikten Ausnahmefällen wirksam umsetzbar. Umso mehr gilt es daher, das Augenmerk auf eine gute Nachfolgeplanung zu Lebzeiten zu richten, um zumindest einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Mit Smartlaw können Sie ganz bequem von zuhause aus Ihr Testament erstellen. Dafür müssen sie lediglich ein paar Fragen beantworten. Basierend auf Ihren Antworten erstellt Smartlaw das passende Testament für Sie. Schnell, einfach und kostengünstig. Profitieren Sie dabei von hilfreichen Tipps und Hinweisen unserer Rechtsexperten.