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Facebook-Konto löschen: Meta ist verpflichtet

Internet & Telekommunikation 26. November 2025
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Ein Smartphonedisplay das einen Ordner "Social" zeigt. Dort sind die Apps wie Facebook, Instagram, Whatsapp, Youtube und mehr zu sehen.

prima91 / stock.adobe.com

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Meta muss ein Facebook-Konto vollständig löschen, wenn es nur Hass und Hetze verbreitet. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Hintergrund des Falls

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Meta muss ein Facebook-Konto vollständig löschen, wenn es ausschließlich rechtswidrige Inhalte verbreitet. Im konkreten Fall betrieb ein Nutzer ein Profil, das über längere Zeit hinweg beleidigende und herabwürdigende Beiträge veröffentlichte. Die Inhalte richteten sich gezielt gegen eine bestimmte Person, deren Identität durch Profilname, Formulierungen und Bilder eindeutig erkennbar war. Die Betroffene sah sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und beantragte die Löschung des gesamten Kontos. Meta lehnte dies ab und berief sich auf die Meinungsfreiheit.

Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht 

Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz endet dort, wo Persönlichkeitsrechte systematisch verletzt werden. Ein Profil, das ausschließlich Hass und Hetze verbreitet, verliert seinen sozialen Zweck und genießt keinen Schutz. Meta trifft in solchen Fällen eine gesteigerte Prüf- und Handlungspflicht. Es reicht nicht aus, einzelne Beiträge zu löschen. Vielmehr muss das gesamte Facebook-Konto entfernt werden, wenn es erkennbar nur für rechtswidrige Zwecke genutzt wird. Die vollständige Löschung ist das effektivere Mittel, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern.

Warum ist das Urteil wichtig?

Die Entscheidung stärkt den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum. Für Nutzer bedeutet das: Sie müssen sich nicht mit der Löschung einzelner Posts zufriedengeben, wenn ein Profil gezielt zur Diffamierung genutzt wird. Plattformbetreiber wie Meta sind verpflichtet, konsequent gegen systematische Rechtsverletzungen vorzugehen. Das Urteil zeigt, dass Betroffene wirksame Mittel haben, um sich gegen digitale Hetze zu wehren.

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.6.2025, 16 U 58/24; n. rk.

Tipp
Persönlichkeitsrechte im Internet 
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