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Google-Löschungsantrag

  • Machen Sie von Ihrem „Recht auf Vergessen“ Gebrauch
  • Aufforderung zur Löschung Ihrer Daten bei Google

Was bietet Ihnen dieser Google-Löschungsantrag?

  • Individuelles Anschreiben an Google
  • Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014 zur Löschung von Google-Einträgen
  • Auf Wunsch Androhung der Einleitung rechtlicher Schritte
  • Sie erhalten ein fertiges Anschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

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Weitere Informationen zu diesem Google-Löschungsantrag

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Mitte Mai 2014 den Datenschutz in Europa massiv gestärkt, insbesondere wenn es darum geht, im Internet Daten zu löschen - etwa Einträge und Links bei Google: Ab sofort steht jedem ein „Recht auf Vergessen“ gegenüber Suchmaschinen zu.

In dem Fall, den der EuGH zu entscheiden hatte, klagte ein Spanier gegen Google und wollte die Löschung eines Verweises auf einen Artikel erreichen, der von Google als Suchergebnis angezeigt wurde. Dieser Artikel hatte die Zwangsvollstreckung gegen den Kläger zum Gegenstand. Die Sache war seit vielen Jahren abgeschlossen, trotzdem war über Google der Link auf die Berichterstattung noch auffindbar. Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass in einem solchen Fall, nämlich dann, wenn kein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Information vorliegt, die Einträge bei Google zu entfernen sind.

Im Ergebnis kann nun jeder von Google verlangen, dass all jene Einträge und Links im Index der Suchmaschine gelöscht werden, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Schon der Umstand, dass eine lange Zeit vergangen ist, kann ausreichend sein, um im Internet Daten löschen zu lassen.

Sie können mit diesem Schreiben, das mit Hilfe unseres intelligenten Frage-Antwort-Dialogs erstellt wird, Ihre Rechte betreffend Einträgen, Links und Suchergebnissen gegenüber der Suchmaschine Google geltend machen.

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