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Bonitätsprüfung Telekomvertrag: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Internet & Telekommunikation 3. November 2025
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Ein Laptop auf dessen Bildschirm "Bonitätsprüfung" steht.

MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Wer einen Telekommunikationsvertrag abschließen möchte, muss oft eine Bonitätsprüfung über sich ergehen lassen. Doch was passiert, wenn diese automatisiert erfolgt und negativ ausfällt? Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Verbraucher ein Recht auf transparente Auskunft über die Bewertung haben.

Vertrag abgelehnt wegen schlechter Bewertung

Eine Kundin in Österreich wollte einen Mobilfunkvertrag abschließen. Der Anbieter lehnte dies ab – mit Verweis auf ein negatives Ergebnis einer automatisierten Bonitätsprüfung. Die Frau wollte monatlich nur zehn Euro zahlen, was laut dem Score nicht zumutbar sei. Als sie wissen wollte, wie dieser Score zustande kam, verwies der Anbieter auf Geschäftsgeheimnisse.

Das österreichische Gericht zweifelte an der Rechtmäßigkeit dieser Praxis und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.

EuGH: Transparenz ist Pflicht

Verbraucher haben bei automatisierten Entscheidungen über ihre Kreditwürdigkeit ein Recht auf transparente Auskunft. Anbieter müssen konkret offenlegen, welche Kriterien, Verfahren und Grundsätze bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten angewendet wurden.

Die bloße Angabe eines Algorithmus reicht nicht aus. Die Informationen müssen verständlich und nachvollziehbar sein – insbesondere dann, wenn die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Person hat. Der Verweis auf Geschäftsgeheimnisse genügt nicht, um die Auskunft zu verweigern.

Warum das Urteil für Sie wichtig ist

Das Urteil stärkt Ihre Rechte als Verbraucher. Wenn Sie künftig einen Telekomvertrag abschließen möchten und eine automatisierte Bonitätsprüfung erfolgt, können Sie eine transparente Erklärung verlangen. So haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung nachzuvollziehen und gegebenenfalls anzufechten. Das schützt Sie vor willkürlichen Bewertungen und schafft mehr Fairness im Vertragsabschluss.

EuGH, Urteil vom 27.2.2025, C-203/22

Tipp
Verbraucher aufgepasst  
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