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Mietrecht

Maßgeschneiderte Dokumente für Mieter

So vielfältig wie die diversen Mietverhältnisse sind auch die jeweils zugrundeliegenden Verträge.

Haben Sie Schwierigkeiten, die Vielzahl der angebotenen Vertrags- und Dokumenttypen aus­ein­anderzuhalten und die richtige Wahl zu treffen? Auf Grundlage weniger Angaben können wir Ihnen nicht nur den richtigen Vertragstyp, sondern auch viele weitere Dokumente im Immo­bilien­bereich pass­genau empfehlen.

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Möchten Sie als Mieter an andere untervermieten, müssen Sie entscheiden, ob ein Untermietvertrag besser geeignet ist als ein Zwischenmietvertrag. In jedem Fall benötigen Sie aber die Zustimmung des Vermieters!

Falls Sie sich für das Vor­ge­hen bei derartigen Mietverhältnissen interessieren, besuchen Sie dazu unsere Seite zum Thema Unter- und Zwischenvermietung!

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Dokumente für den Wohnungswechsel

Wo Vermieter die freie Auswahl haben, müssen poten­tielle Mieter sich für die Wunsch­wohnung bewerben. Persönliche und wirt­schaft­liche Aus­künfte des Mieters sind obliga­torisch. Grund­sätzlich ist jedoch jede Partei selbst dafür verantwort­lich, vom potenziellen Ver­trags­part­ner die Informationen zu erfragen, die für sie wichtig sind. Deshalb braucht ein Mieter von sich aus keine Aus­künfte über seine per­sön­lich­en und wirt­schaft­lich­en Ver­hält­nisse zu geben.

Zur Absicherung eines Miet­verhält­nisses verlangen Vermieter oft neben der Selbstauskunft und Kaution noch Einkom­mens­nach­weise. Können Sie diese nicht nachweisen, weil Sie zum Beispiel studieren oder arbeitssuchend sind, dann hilft eine Mietbürgschaft.

Verlangen Sie vom Vermieter bei Vertragsschluss eine Vermieterbescheinigung! Diese müssen Mieter binnen 14 Tagen beim Ein­wohner­melde­amt vorlegen. Zuwider­hand­lungen können mit Buß­geldern bis zu 1000€ belegt werden.

Mietbürgschaft - privat

  • Erklärung des Bürgen, für die Zah­lung der Miete an den Ver­mieter zu haften
  • Verwendbar sowohl als Aus­fall­bürg­schaft als auch als Ret­tungs­bürgschaft

Mieterselbstauskunft

  • Alle Informationen, die der Vermieter für die Unterzeichnung des Miet­vertrages braucht
  • Auch für gemeinsame Bewerbung von Paaren oder Mit­be­wohnern geeignet

Vermieterbescheinigung

  • Geeignet für den Einsatz durch den Eigentümer oder Hausverwaltungen
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Meldegesetzes

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Das richtige Verhalten bei Mietmängeln

Mit unserem Anschreiben zeigen Sie Mängel an und erfüllen so Ihre Pflicht als Mieter und bewahren sich Ihre Rechte. Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie mit der Mängelanzeige dem Vermieter mitteilen, dass Sie die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlen. Eine de­­tail­­lierte Be­­schrei­­bung der Vor­­gehens­­weise finden Sie auf folgender Seite.

Möchten Sie bereits jetzt Ihre Miete mindern, so finden Sie ebenfalls ein Anschreiben zur Mietminderung.

Ärger mit Handwerkern - Was tun?

  • Mahnen Sie den Handwerker, fordern Sie Schaden­ersatz oder treten Sie vom Vertrag zurück
  • Erhalten Sie das richtige Anspruchs­schreiben anhand Ihrer Antworten

Anschreiben zur Mietminderung

  • Mindern Sie bei einem Mietmangel Ihre Miete gegenüber Ihrem Vermieter
  • Sie erhalten Tipps und Empfehlungen zur Höhe der Minderung

Mietmangel: Was tun?

  • Sie erhalten Hilfe bei der Einschätzung, ob ein Mietmangel vorliegt
  • Hinweise zur fristlosen Kündigung und Selbstvornahme der Mangelbeseitigung

Mietvertrag beenden und ausziehen

Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen möchten, gilt es einiges zu beachten. Sie müssen bei der Kündigung eine Kündigungsfrist einhalten. Diese Frist ist jedoch nicht immer gleich und kann, je nach Mietverhältnis, unterschiedlich ausfallen.

Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig zu kündigen und stellen ebenfalls eine Aufhebungsvereinbarung zur Verfügung. Durch diesen Vertrag können Vermieter und Mieter das Mietverhältnis jederzeit einvernehmlich beenden, ohne auf Kündigungsgründe, ge­setz­liche oder ver­trag­liche Kün­di­gungs­aus­schlüs­se oder Kün­di­gungs­fristen Rück­sicht nehmen zu müssen. Gleichgültig ist, ob es sich um ei­nen Zeit­miet­vertrag oder ein un­bef­rist­etes Miet­verhältnis handelt.

Ablösevereinbarung

  • Als Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter geeignet, die als Privatpersonen handeln
  • Sie haben die Möglichkeit, Haftung für Mängel an verkauften Gegenständen auszuschließen

Mietaufhebungsvertrag Wohnung/Haus - statt Kündigung

  • Einvernehmliche Aufhebung des Miet­verhältnisses, unab­hängig von Kündigungs­gründen und -­fristen
  • Individuelle sonstige Verein­barungen möglich

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Weitere hilfreiche Dokumente für Mieter

Sie möchten einen Stellplatz, ein Zimmer oder die ganze Wohnung (zwischen-)vermieten? Auch dafür bietet Smartlaw das richtige Dokument! Infor­mieren Sie sich jetzt zum Thema Unter- & Zwischenvermietung und seien Sie auf der sicheren Seite.

Achtung! Unter- und Zwischenvermietung benötigen grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters. Ohne triftigen Grund kann diese zwar nicht verwährt werden, holen Sie sie aber nicht ein besteht darin ein Kündigungsgrund!

Stellplatzmietvertrag

  • Für Pkw, Motorräder, Wohn­mobile, Anhänger oder Boote
  • Wählen Sie zwischen befristetem oder unbe­fristetem Stellplatz-Mietvertrag

Untermiete - Bitte um Zustimmung des Vermieters

  • Für befristete oder unbefristete Vermietung
  • Erhalten Sie auch Erklärungen, wann Sie als Mieter einen Anspruch auf Untervermietung haben

Zwischenmiete - Bitte um Zustimmung des Vermieters

  • Bitten Sie den Vermieter Ihrer Wohnung um Erlaubnis
  • Einfach ausdrucken und unterzeichnen!

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.