Vermieten & Immobilien

Wohnungen & Häuser vermieten

Die Vermietung von Wohnraum unterliegt in Deutschland sehr strengen Regeln. Mit den intelligenten Vertragslösungen von Smartlaw können Sie die rechtlich erlaubten Gestaltungsmöglichkeiten optimal ausnutzen. Im Smartlaw-Abo haben Sie Zugriff auf zahlreiche Rechtsdokumente rund um das Thema Mietrecht und können sich jederzeit das benötigte Dokument sicher & einfach selbst erstellen.

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Mietverträge für Wohnraum

Mietvertrag - Wohnung

  • Zur Vermietung einer Wohnung in einem Mehr­familienhaus
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten zur vertraglichen Miet­erhöhung, z. B. Staffelmiete

Mietvertrag - möblierte Wohnung

  • Geeignet für eine komplett- oder teilmöblierte Wohnung
  • Nehmen Sie Einrichtungsgegenstände in den Vertrag auf

Hausmietvertrag

  • Auch geeignet für Reihen­häuser & Doppel­haushälften
  • Mit Möglichkeit zur Auf­nahme von Sonder­ausstattungen

Sie wollen einen Stellplatz für ein Auto oder Motorrad vermieten?

Dann nutzen Sie unseren einfachen Frage-Antwort-Dialog und erstellen Sie einen rechtssicheren Stellplatz-Mietvertrag. Um unvorteilhafte Bindungen zu vermeiden, sollten Sie Garagen und andere Stellplätze immer getrennt vom Wohnraum vermieten. So können Sie den Stellplatz eigenständig kündigen und sind nicht an die engen Vorgaben des Wohnraummietrechts gebunden.

Dieser Mietvertrag ist geeignet für die alleinige Vermietung von Carports, Garagen sowie Stellplätzen auf Parkplätzen. Die Überlassung des Mietobjektes erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Einstellung eines angemeldeten Personenkraftwagens, Motorrades, Wohnmobils, Anhängers oder Bootes.

Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter

Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.

Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.

Weitere nützliche Dokumente für Vermieter

Mietverträge vorzeitig beenden

Aus zahlreichen Gründen kann eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages über eine Wohnung oder ein Haus wünschenswert sein. Gründe hierfür können die Umgehung einer vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder die vorzeitige Beendigung einer Mindestmietzeit sein. Dies kann sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von Vorteil sein.

Bei einer Aufhebung müssen sich beide Mietparteien aber darüber einig sein, dass das Mietverhältnis einvernehmlich, also in beiderseitigem Einverständnis, beendet wird. In der Aufhebung des Wohnraummietvertrages wird ein konkreter Zeitpunkt für die Beendigung festgelegt. Außerdem können individuelle Regelungen getroffen werden, so etwa zu Schönheitsreparaturen oder der Abfindung des Mieters.

Vermieterbescheinigung für den Mieter

Die Vermieterbescheinigung gab es bis 2002 schon einmal. Dann wurde sie abgeschafft. Seitdem konnte sich jeder Bürger unter einer neuen Adresse anmelden, ohne nachweisen zu müssen, ob er dort auch tatsächlich lebt. Zur Verhinderung von Kriminalität und dass sich vermeintliche Mieter beim Einwohnermeldeamt unter einer “falschen” Adresse anmeldeten, nur um zum Beispiel in dieser Wohngegend einen begehrten Kita-Platz oder ein bestimmtes Nummernschild zu erhalten, hat der Gesetzgeber die Bescheinigung wieder eingeführt. Zieht ein Mieter aus und ein neuer Mieter ein, mussten Sie bisher nur ein Wohnungsabnahme- und ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben – und natürlich den neuen Mietvertrag mit dem Mieter.

Doch damit ist es seit dem 01.11.2015 nicht mehr getan. Denn bei einem Mieterwechsel müssen Sie neuerdings Ihrem Mieter eine sogenannte Vermieterbescheinigung für das Einwohnermeldeamt aushändigen. Die muss der einziehende Mieter beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn er sich in einer Stadt an- bzw. abmeldet.