Familie & Privates

Schützen Sie Ihre Liebsten

Mit der Heirat gehen Sie eine rechtliche Bindung ein, die sehr weitreichend ist. Leider werden ca. ein Drittel aller geschlossenen Ehen wieder geschieden. Auch wenn dies für viele Paare undenkbar scheint, ist es durchaus sinnvoll, für den Fall einer Scheidung vorzusorgen.

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Anders als bei Mustervorlagen, Textbausteinen oder Formularverträgen, welche die persönliche Situation der Ehepartner nicht abbilden können, erlaubt das intelligente Smartlaw-System, dass Sie ohne juristische Vorkenntnisse einen individuellen Ehevertrag selbst erstellen. Das System stellt Ihnen nur einige Fragen zu Ihren Plänen für die Ehe und den Vermögensverhältnissen der Ehepartner und generiert aus Ihren Antworten den Vertrag.

Und wenn sich die Gesetze mal ändern? Kein Problem! Als Smartlaw Abo-Kunde werden Sie informiert, wenn Handlungsbedarf besteht.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist - entgegen der allgemeinen Vorstellung - nicht dazu da, den Partner im Scheidungsfall zu benachteiligen. Im Gegenteil, ein für einen Ehepartner zu nachteilig gestalteter Vertrag kann bei der Trennung sogar ungültig sein.
Basis des Vertrages ist der sogenannte “Zuschnitt” der Ehe, der die gemeinsamen Lebensvorstellungen des Paares beschreibt.

Hier sollte man sich vor Erstellung des Vertrages gemeinsam Gedanken machen: Sind Kinder geplant? Wollen beide Partner beruflich Karriere machen? Bleibt ein Partner Zuhause, z. B. für die Kinderbetreuung? Aus dieser Lebensplanung können sich Vereinbarungen für den Vertrag ergeben.

Achtung: Die Erfüllung der Vereinbarung zur Aufgabenverteilung sowie zur Kinderplanung stellt nur eine Absichtserklärung dar und ist nicht einzufordern bzw. einklagbar. Auch Unterhaltsansprüche und die Höhe des Unterhalts kann abweichend von den gesetzlichen Regelungen im Ehevertrag individuell und abhängig von der Zahl der gemeinsam verbrachten Jahre vereinbart werden.

Bei einem Ehevertrag geht es weiterhin darum zu klären, welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht werden und wie mit diesen umgegangen wird. Hier spielt die Wahl des passenden Güterstandes eine wichtige Rolle.

www.smartlaw.de/ehevertrag

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde es zwei gleichgeschlechtlichen Partnern ermöglicht, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Aufgrund der umfangreichen Verweise im Lebenspartnerschaftsgesetz ist diese in weiten Teilen der Ehe nachgebildet und entfaltet in weiten Teilen dieselbe Wirkung.

Auch mit dieser Form der Partnerschaft gehen Sie eine rechtliche Bindung ein, die sehr weitreichend ist. Leider wird eine große Zahl aller Verpartnerungen wieder aufgehoben. Auch wenn dies für viele Paare undenkbar scheint, ist es durchaus sinnvoll, für eine mögliche Trennung vorzusorgen, denn in diesem Fall ergeben sich Ausgleichsansprüche bei der Altersversorgung oder auch etwaige Unterhaltspflichten.

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, was der Gesetzgeber für den Fall der Aufhebung einer solchen Partnerschaft vorgesehen hat, haben Sie die Möglichkeit, hiervon mit einem Lebenspartnerschaftsvertrag abzuweichen. Auch nachträglich können Sie mit einer Trennungsvereinbarung bestimmte Vereinbarungen treffen. Alle Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und der fertige Vertrag ist nur Ihnen allein zugänglich.

www.smartlaw.de/lebenspartnerschaftsvertrag

Testamente & Dokumente für Ehepartner

Ehegattentestament

  • Geeignet als gemein­sames Testament, mit gegen­seitiger Erbeinsetzung
  • Auch als Berliner Testament (zur gegen­seitigen Ein­setzung als Allein­erben) einsetzbar

Geschiedenentestament für Ehegatten

  • Setzen Sie Ihre gewünschten Erben ein
  • Vermeiden Sie, dass Ihr geschiedener Ehegatte Ihren Nachlass verwaltet, wenn Ihre Kinder zum Zeitpunkt Ihres Todes noch minderjährig sind

Testamente & Dokumente für eingetragene Lebenspartner

Lebenspartnertestament

  • Regeln Sie jetzt Ihren Nachlass - auch für gleich­ge­schlechtliche Partnerschaften geeignet
  • Auf Wunsch mit Rechtswahlklausel zur Vermeidung der Anwendung ausländischen Rechts

Geschiedenentestament für eingetragene Lebenspartner

  • Verhindern Sie, dass Ihr ehemaliger Partner nach dem Tode Ihrer Kinder etwas vom Vermögen erhält
  • Möglichkeit, weitere Erben einzusetzen

Testamente & Dokumente für Unverheiratete

Geschiedenentestament für Unverheiratete

  • Vermeiden Sie, dass Ihr ehemaliger Partner Ihren Nachlass verwaltet
  • Vermachen Sie einzelne Gegenstände wie etwa Auto, Schmuck oder einen Geldbetrag

Weitere Dokumente und Ratgeber

Das Erbrecht sieht eine Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten zur Regelung des letzten Willens vor. Nur durch die Wahl des richtigen Testaments verhindern Sie Streitigkeiten unter den Erben. Welches das richtige Testament ist, ist jedoch eine Frage, die nicht einfach beantwortet werden kann. Sollten Sie verheiratet sein oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, so sollte Ihr Testament genau darauf zugeschnitten sein. Völlig andere Anforderungen an ein Testament stellen sich hingegen, wenn Sie alleinstehend oder geschieden sind, Kinder haben oder kinderlos sein sollten.

Wir finden für Sie heraus, welches Testament zu Ihnen passt. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit zu prüfen, wer Sie ohne die Errichtung eines Testaments nach dem Gesetz beerben wird und wie hoch die jeweilige Erbquote ausfallen wird. Wenn diese gesetzliche Erbfolge bereits das gewünschte Ergebnis bringt, so muss womöglich gar kein Testament errichtet werden. Einzelne Vermögensgegenstände und Geldbeträge können Sie mit einem sog. Vermächtnis hinterlassen.

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