Business & Unternehmen
Vorsorgemaßnahmen
für Unternehmer
Hier erfahren Sie, was Sie tun können, falls Ihr Unternehmen z. B. aufgrund von Krankheit führungslos wird.
Damit die Zukunft und Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens in jedem Fall gesichert ist, sollten Sie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten kennen.
Prokura & Handlungsvollmacht
Für einen vorübergehenden Ausfall sollten Ihnen vertraute Personen über geeignete Vollmachten verfügen, um Blockaden und Stillstand bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen zu vermeiden. Dazu können Sie eine Handlungsvollmacht oder eine Prokura erteilen. Mit der Erteilung der Prokura wird der Prokurist dazu ermächtigt, alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen vorzunehmen.
Die Handlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme für den Betrieb der Gesellschaft gewöhnlichen geschäftlichen Handlungen (nicht aber z. B. das Führen von Gerichtsprozessen). Die Erteilung der Handlungsvollmacht muss im Gegensatz zur Prokura nicht ins Handelsregister eingetragen werden.