Business & Unternehmen

Vorsorgemaßnahmen
für Unternehmer

Hier erfahren Sie, was Sie tun können, falls Ihr Unternehmen z. B. aufgrund von Krankheit führungslos wird.

Damit die Zukunft und Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens in jedem Fall gesichert ist, sollten Sie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten kennen.

»Unternehmer benötigen für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit ausfallen, eine Notfallvorsorge. Smartlaw bietet mit seinen Testamenten und Vollmachten sehr gute Vorsorgedokumente.«
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht & Mediator und Smartlaw-Rechtsexperte für Erbrecht

Prokura & Handlungsvollmacht

Für einen vorübergehenden Ausfall sollten Ihnen vertraute Personen über geeignete Vollmachten verfügen, um Blockaden und Stillstand bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen zu vermeiden. Dazu können Sie eine Handlungsvollmacht oder eine Prokura erteilen. Mit der Erteilung der Prokura wird der Prokurist dazu ermächtigt, alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen vorzunehmen.

Die Handlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme für den Betrieb der Gesellschaft gewöhnlichen geschäftlichen Handlungen (nicht aber z. B. das Führen von Gerichtsprozessen). Die Erteilung der Handlungsvollmacht muss im Gegensatz zur Prokura nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Erteilung der Prokura

  • Erteilung von Einzel oder Gesamtprokura für GmbH oder UG (haftungs­beschränkt)
  • Optionale Befreiung von den gesetz­lichen Beschränkungen eines Vertreters (§ 181 BGB)

Handlungsvollmacht

  • Erteilen Sie mit sofortiger Wirkung eine allge­meine Handlungsvollmacht
  • Ausdrücklicher Hinweis auf die Pflicht zur Unter­zeichnung “i. V.” bzw “in Vollmacht”

Unternehmervorsorgevollmacht

Eine umfassende Lösung bietet die Unternehmer­vorsorge­vollmacht. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass eine Vertrauensperson die unternehmerischen Angelegenheiten regeln kann, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

So vermeiden Sie auch, dass das Gericht für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit in einem kosten- und zeitintensiven Verfahren selbst einen Betreuer für Sie bestellt. Sie können im Rahmen Ihrer Vorsorgevollmacht neben vermögensrechtlichen auch Ihre persönlichen Angelegenheiten und Ihre medizinische und pflegerische Versorgung als Patient regeln.

Mit Smartlaw können Sie genau festlegen, welche Angelegenheiten Ihre Vertrauensperson für Sie regeln darf.

Unternehmertestament

Mit einem Unternehmertestament können Sie die Unternehmensnachfolge für den Fall Ihres Todes regeln.

Im Testament können Sie einen Unternehmensnachfolger bestimmen und somit verhindern, dass Ihr Unternehmen beispielsweise an eine Erbengemeinschaft oder ausschließlich an Ihre gesetzlichen Erben fällt. Sie müssen dabei aber eventuelle Pflichtteilsansprüche und die Regelungen des Gesellschaftsvertrags berücksichtigen.

Mit Smartlaw können Sie genau festlegen, welche Angelegenheiten Ihre Vertrauensperson für Sie regeln darf.

Praxistipp: Grundsätzlich sollten Sie Ihre Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten regeln. So kann die Übergabe Ihres Unternehmens auch in Teilschritten erfolgen, indem Sie z. B. zunächst nur einen Teil der Gesellschaftsanteile übertragen und die Geschäftsführung vorübergehend gemeinsam mit Ihrem Nachfolger ausüben.

Patientenverfügung

Natürlich sollten Sie auch für Ihre eigene Betreuung im Krankheitsfall vorsorgen. Dazu können Sie mit Smartlaw eine Patientenverfügung erstellen.

Das können Sie regeln: In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie in einem Notfall im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung verfahren werden soll. Die Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen Sie für den Fall wünschen, in welchem Sie Ihre eigenen Wünsche nicht mehr äußern können, z. B. bei auftretender Demenz oder einer Hirnschädigung. Es geht insbesondere um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch wenn diese das Leben verkürzen können.

Achtung: Es kommt dabei auf präzise Formulierungen an. Sätze wie »Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen« sind zu pauschal – die Verfügung muss konkrete medizinische Situationen beschreiben, in die ein Mensch geraten kann, und sie muss Behandlungsmethoden für jede dieser Situationen explizit benennen beziehungsweise ausschließen.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Da medizinische Entscheidungen oft unverzüglich getroffen werden müssen, sollten Sie eine Patientenverfügung bei sich tragen (z. B. eine Kopie in der Brieftasche), damit sie möglichst auch bei Eilentscheidungen beachtet werden kann.

Sie können zusätzlich auch die entsprechenden Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den Inhalt Ihrer Patientenverfügung informieren.

Video: So funktioniert Smartlaw

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