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Business & Unternehmen

Vorsorgemaßnahmen
für Unternehmer

Hier erfahren Sie, was Sie tun können, falls Ihr Unternehmen z. B. aufgrund von Krankheit führungslos wird.

Damit die Zukunft und Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens in jedem Fall gesichert ist, sollten Sie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten kennen.

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» Unternehmer benötigen für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit ausfallen, eine Notfallvorsorge. Smartlaw bietet mit seinen Testamenten und Vollmachten sehr gute Vorsorgedokumente. «
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht & Mediator und Smartlaw-Rechtsexperte für Erbrecht

Prokura & Handlungsvollmacht

Für einen vorübergehenden Ausfall sollten Ihnen vertraute Personen über geeignete Vollmachten verfügen, um Blockaden und Stillstand bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen zu vermeiden. Dazu können Sie eine Handlungsvollmacht oder eine Prokura erteilen. Mit der Erteilung der Prokura wird der Prokurist dazu ermächtigt, alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen vorzunehmen.

Die Handlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme für den Betrieb der Gesellschaft gewöhnlichen geschäftlichen Handlungen (nicht aber z. B. das Führen von Gerichtsprozessen). Die Erteilung der Handlungsvollmacht muss im Gegensatz zur Prokura nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Erteilung der Prokura

  • Erteilung von Einzel oder Gesamtprokura für GmbH oder UG (haftungs­beschränkt)
  • Optionale Befreiung von den gesetz­lichen Beschränkungen eines Vertreters (§ 181 BGB)

Handlungsvollmacht

  • Erteilen Sie mit sofortiger Wirkung eine allge­meine Handlungsvollmacht
  • Ausdrücklicher Hinweis auf die Pflicht zur Unter­zeichnung “i. V.” bzw “in Vollmacht”

Video: So funktioniert Smartlaw