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Patientenverfügung

Warten Sie nicht länger. Sichern Sie jetzt Ihre Patientenrechte!

Mit dieser Patientenverfügung behalten Sie die Kontrolle und entscheiden selbst über medizinische Maßnahmen – auch dann, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

 

Was regelt diese Patientenverfügung?

  • Anhand von einfachen Fragen bestimmen Sie selbst die Lebensumstände, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll
  • Verhindern Sie langes Leiden oder ungewollte medizinische Behandlungen am Lebensende durch ein eindeutig formuliertes Dokument
  • Äußern Sie Ihre medizinischen und pflegerischen Behandlungswünsche
  • Anders als in einem Vordruck helfen Ihnen Praxistipps und ausführliche Informationen dabei, die Entscheidungen für den Ernstfall zu treffen
  • Nehmen Sie die Last der Entscheidung von Ihren Angehörigen mit einer eindeutig formulierten Patientenverfügung
  • Alle Formulierungen wurden von bekannten Rechtsanwälten für Familienrecht verfasst

Weitere Informationen

Wie wird die Patientenverfügung erstellt?

Und was ist der Unterschied zu herkömmlichen Mustern und Formularen? Mit Smartlaw erstellen Sie eine qualitativ hochwertige Patientenverfügung. Diese wird nach der Beantwortung einiger einfacher Fragen von unserer Vertragssoftware individuell für Sie generiert.

Zunächst legen Sie fest, für welche Situationen die Patientenverfügung gelten soll, anschließend treffen Sie Ihre Entscheidungen und legen fest, wie Sie in den jeweiligen Fällen als Patient behandelt werden möchten.

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Patientenverfügung

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie nicht nur Ihre medizinische und pflegerische Versorgung als Patient, sondern auch Bereiche wie finanzielle und persönliche Angelegenheiten regeln möchten, dann können Sie hier eine Vorsorgevollmacht erstellen. Das umfangreiche Dokument enthält wahlweise auch eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung.

Für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird und Sie eine Person explizit vorschlagen oder ausschließen möchten, bieten wir Ihnen eine eigenständige Betreuungsverfügung, mit der Sie das Betreuungsrecht regeln können.

Wünschen Sie, dass im Ernstfall Ihr Ehegatte oder eine Vertrauensperson Ihre Patientenverfügung durchsetzt?

Die Patientenverfügung richtet sich an alle, die es angeht. Ärzte müssen sich also an niemanden wenden, sondern "nur" Ihre Patientenverfügung lesen. Entgegen der oft verbreiteten Meinung haben Ehepartner keine besonderen Vertretungsrechte. Um Ihrer Vertrauensperson entsprechende Befugnisse einzuräumen, nutzen Sie unsere Vorsorgevollmacht, in der auch eine Patientenverfügung enthalten ist.

Wo ist der Hinweis, dass der Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird?

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt. Die Durchführung oder Nichtdurchführung ist unabhängig von der Schweigepflicht, diese besteht so oder so. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Arzt gegenüber einer bestimmten Person von der Schweigepflicht entbunden wird, erstellen Sie die Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.

Was benötigen Sie zur Erstellung der Patientenverfügung?

Zur Erstellung dieses Dokuments müssen Sie keine besonderen Daten bereithalten. Sie müssen allerdings volljährig sein, damit Ihre Festlegungen in der Patientenverfügung rechtsgültig sind und durchgesetzt werden können.

Wo wird die Patientenverfügung hinterlegt?

Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall vorgelegt werden kann. Damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden können, müssen Sie dafür sorgen, dass das Dokument bei Bedarf auch den entsprechenden Personen vorliegt.

Da medizinische Entscheidungen oft unverzüglich getroffen werden müssen, beispielsweise eine Wiederbelebung, sollten Sie eine Patientenverfügung bei sich tragen (z.B. eine Kopie in der Brieftasche), damit sie möglichst auch bei Eilentscheidungen beachtet werden kann. Sie können zusätzlich auch die entsprechenden Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den Inhalt Ihrer Patientenverfügung informieren.

Eine offizielle Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen gibt es nicht. Allerdings können Sie die Tatsache, dass Sie eine Patientenverfügung haben, in Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung beim Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) vermerken lassen. Dort fragen Amtsgerichte vor der Anordnung einer Betreuung an, ob eine Vorsorgevollmacht besteht. Ihre Festlegungen in der Patientenverfügung müssen dann von einem Betreuer berücksichtigt werden.

Wie lange ist die Patientenverfügung gültig?

Ihre Patientenverfügung muss handschriftlich unterschrieben sein und unbedingt auch mit Ort und Datum versehen werden.

Es empfiehlt sich, in regelmäßigen Abständen den Inhalt des Dokuments zu bestätigen, wenn es immer noch Ihrem Willen entspricht. Dies können Sie tun, indem Sie unter Nennung von Ort und Datum die Patientenverfügung erneut unterzeichnen. Sollten Sie dagegen Ihren Willen ändern, müssen Sie dafür sorgen, dass die veraltete Patientenverfügung vernichtet oder geändert wird.

Lassen Sie sich im Zweifel beraten!

Bevor Sie Ihre fertig ausgedruckte PDF-Datei unterschreiben, lesen Sie diese bitte genau durch. Haben Sie alles verstanden? Wenn Sie medizinische Begriffe und Formulierungen nicht verstehen, lassen Sie sich von einem Arzt Ihres Vertrauens beraten.

Als Smartlaw-Kunde können Sie Ihre Patientenverfügung verändern und an Ihre Wünsche anpassen.

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

Passgenauer als eine Vorlage. Einfach und schnell.

Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!