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Neue Mitarbeiter einstellen
Oft liegt der Fehler im Detail, das kann vor allem bei Arbeitgebern teuer werden. Aus diesem Grund haben wir auf dieser Seite viele Dokumente zum Thema Bewerbung & Einstellung zusammengestellt, welche Sie rechtssicher durch den Einstellungsprozess begleiten. Sie können mit Hilfe von Smartlaw Absageschreiben formulieren, Arbeitsverträge aufsetzen und diverse Zusatzvereinbarungen mit dem Arbeitnehmer treffen.
Auf Smartlaw suchen
Mit Smartlaw erstellen Sie Ihre individuellen Einstellungsunterlagen und Verträge in nur wenigen Schritten selbst! Dazu benötigen Sie keinerlei Vorkenntnisse.
Wie das geht?
Der intelligente Frage-Antwort-Dialog stellt Ihnen wie bei einem Anwaltsgespräch einfache Fragen und generiert aus Ihren Antworten das maßgeschneiderte Dokument.
Alle hier angebotenen Dokumente werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt, geprüft und regelmäßig aktualisiert.
Lesen Sie auch: 11 Rechtstipps für Arbeitgeber
Ihre Dokumente für den Einstellungsprozess
Teure Fehler bei der Stellenausschreibung vermeiden
Das Verfassen von Stellenausschreibungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein Bewerber, der auf Grund Ihrer Stellenausschreibung diskriminiert wird, kann von Ihnen Schadensersatz verlangen.
Eine Stelle muss so ausgeschrieben sein, dass kein Bewerber wegen seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner Behinderung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner sexuellen Identität oder wegen seines Alters benachteiligt wird. Formulieren Sie Stellenanzeigen daher immer möglichst neutral. Also beispielsweise: »Webdesigner/Webdesignerin« oder »Webdesigner (m/w)«.
Checkliste für die Formulierung der Stellenanzeige
- Formulierungen neutral und allgemein halten
- Formulierungen geschlechtsneutral halten, benutzen Sie hinter der Stellenbezeichnung beispielsweise (w/m) oder (männlich/weiblich)
- Keine Altersangaben oder welche, die auf das Wunschalter schließen könnten
- Fordern Sie kein Bewerbungsfoto
- Fachliche Anforderungen in den Vordergrund stellen
Richtiges Verhalten im Vorstellungsgespräch
Ist die erste Hürde genommen und auf Ihre Anzeige haben sich viele potentielle Bewerber gemeldet, so wird es Zeit, diese in einem Vorstellungsgespräch persönlich kennen zu lernen!
Doch auch hier gilt es wieder, einiges zu beachten:
Generell zulässige Fragen sind solche, die sich nach der Ausbildung, den Qualifikationen, dem Werdegang und nach Fort- und Weiterbildung richten, auch nach fachlichen Einzelheiten der vorherigen Tätigkeiten darf gefragt werden.
Natürlich müssen Ihre Fragen wieder mit den Vorgaben des AGG zu vereinbaren sein. Wichtig ist, privates und persönliches außen vor zu lassen. Zum Beispiel sind Fragen bezüglich der Familienplanung oder der Religionszugehörigkeit verboten, ebenso wie allgemeinere Fragen nach eventuellen Vorstrafen. Bewerber sind in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, nämlich dann, wenn die Fragen in direktem Bezug zur ausgeschriebenen Stelle stehen. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Rechtstipp Stellenausschreibung!
Video: So funktioniert Smartlaw
Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
Wechselnde private Umstände des Arbeitnehmers verlangen manchmal Anpassungen des Arbeitsvertrages. Damit Sie nicht das gesamte Dokument neu aufsetzen müssen, bieten wir Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis mit Hilfe von Zusatzvereinbarungen umzugestalten. Stimmen Arbeitnehmer mündlich einer Änderung Ihres Arbeitsverhältnisses zu, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit jede Änderung als Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag schriftlich festhalten lassen. Die zu ergänzenden Inhalte des Arbeitsvertrages müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.