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Neue Mitarbeiter einstellen

Oft liegt der Fehler im Detail, das kann vor allem bei Arbeitgebern teuer werden. Aus diesem Grund haben wir auf dieser Seite viele Dokumente zum Thema Bewerbung & Einstellung zusammengestellt, welche Sie rechtssicher durch den Einstellungsprozess begleiten. Sie können mit Hilfe von Smartlaw Absageschreiben formulieren, Arbeitsverträge aufsetzen und diverse Zusatzvereinbarungen mit dem Arbeitnehmer treffen.

Auf Smartlaw suchen

Mit Smartlaw erstellen Sie Ihre individuellen Einstellungsunterlagen und Verträge in nur wenigen Schritten selbst! Dazu benötigen Sie keinerlei Vorkenntnisse.

Wie das geht?

Der intelligente Frage-Antwort-Dialog stellt Ihnen wie bei einem Anwaltsgespräch einfache Fragen und generiert aus Ihren Antworten das maßgeschneiderte Dokument.

Alle hier angebotenen Dokumente werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt, geprüft und regelmäßig aktualisiert.

Lesen Sie auch: 11 Rechtstipps für Arbeitgeber

Teure Fehler bei der Stellenausschreibung vermeiden

Das Verfassen von Stellenausschreibungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein Bewerber, der auf Grund Ihrer Stellenausschreibung diskriminiert wird, kann von Ihnen Schadensersatz verlangen.

Eine Stelle muss so ausgeschrieben sein, dass kein Bewerber wegen seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner Behinderung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner sexuellen Identität oder wegen seines Alters benachteiligt wird. Formulieren Sie Stellenanzeigen daher immer möglichst neutral. Also beispielsweise: »Webdesigner/Webdesignerin« oder »Webdesigner (m/w)«.

Checkliste für die Formulierung der Stellenanzeige

  • Formulierungen neutral und allgemein halten
  • Formulierungen geschlechtsneutral halten, benutzen Sie hinter der Stellenbezeichnung beispielsweise (w/m) oder (männlich/weiblich)
  • Keine Altersangaben oder welche, die auf das Wunschalter schließen könnten
  • Fordern Sie kein Bewerbungsfoto
  • Fachliche Anforderungen in den Vordergrund stellen

Richtiges Verhalten im Vorstellungsgespräch

Ist die erste Hürde genommen und auf Ihre Anzeige haben sich viele potentielle Bewerber gemeldet, so wird es Zeit, diese in einem Vorstellungsgespräch persönlich kennen zu lernen!

Doch auch hier gilt es wieder, einiges zu beachten:

Generell zulässige Fragen sind solche, die sich nach der Ausbildung, den Qualifikationen, dem Werdegang und nach Fort- und Weiterbildung richten, auch nach fachlichen Einzelheiten der vorherigen Tätigkeiten darf gefragt werden.

Natürlich müssen Ihre Fragen wieder mit den Vorgaben des AGG zu vereinbaren sein. Wichtig ist, privates und persönliches außen vor zu lassen. Zum Beispiel sind Fragen bezüglich der Familienplanung oder der Religionszugehörigkeit verboten, ebenso wie allgemeinere Fragen nach eventuellen Vorstrafen. Bewerber sind in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, nämlich dann, wenn die Fragen in direktem Bezug zur ausgeschriebenen Stelle stehen. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Rechtstipp Stellenausschreibung!


www.smartlaw.de/stellenausschreibung

Der richtige Umgang mit Bewerbern

Die Absage an einen Bewerber ist nicht nur eine pro forma Sache aus Höflichkeit. Je nach Bewerberzahl ist hiermit ein nicht zu unterschätzender Arbeitsaufwand verbunden. Eine individuell anzupassende Vorlage nimmt Ihnen einen gewichtigen Arbeitsschritt ab und erleichtert so den Absageprozess.

Keine Nennung von Gründen

Eine Absage müssen Sie grundsätzlich nicht begründen. Dies mag gerade bei einer Vielzahl von passenden Bewerbern befremdlich wirken, da Sie gegebenenfalls später auf diese zurückgreifen möchten. Trotzdem empfiehlt es sich, auf die Nennung von Gründen zu verzichten. Ein potenziell geeigneter Bewerber wird sich im Regelfall hierdurch nicht gekränkt fühlen. Begründen Sie die Absage dennoch, sollten Sie wohl überlegt formulieren.

Keine Diskriminierung von Bewerbern

Lehnen Sie einen Bewerber unter der Nennung von Gründen ab, etwa aufgrund seines Alters oder Geschlechts, seiner Herkunft, Religion oder Weltanschauung oder aber aufgrund einer Behinderung, verstoßen Sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Verhalten kann eine Schadensersatzforderung gegen Sie begründen. Hier drohen neben der Forderung nicht nur Prozess - und Anwaltskosten, sondern auch ein Imageverlust als Arbeitgeber.

Video: So funktioniert Smartlaw

Den passenden Arbeitsvertrag finden

Falsch ausgefüllte, fehlerhafte oder veraltete Mustervorlagen für Arbeitsverträge sind nicht nur unzeitgemäß, sondern können für Arbeitgeber im Falle eines Rechtsstreits auch sehr teuer werden.

Mit Smartlaw erstellen Sie einen individuellen und rechtssicheren Arbeitsvertrag mit Hilfe des intelligenten Frage-Antwort-Dialogs in nur wenigen Minuten.

Für Rechtsverhältnisse, bei denen das Arbeitsrecht nicht unmittelbar zur Anwendung kommt, z. B. bei freien Mitarbeitern, Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführern wird Ihnen jeweils ein entsprechender Vertrag angeboten, der dieser Besonderheit Rechnung trägt. Darüber hinaus erhalten Sie weiterführende Erklärungen, um auch in Zukunft bei der Vertragswahl gut gerüstet zu sein.

www.smartlaw.de/arbeitsverträge

Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag

Wechselnde private Umstände des Arbeitnehmers verlangen manchmal Anpassungen des Arbeitsvertrages. Damit Sie nicht das gesamte Dokument neu aufsetzen müssen, bieten wir Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis mit Hilfe von Zusatzvereinbarungen umzugestalten. Stimmen Arbeitnehmer mündlich einer Änderung Ihres Arbeitsverhältnisses zu, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit jede Änderung als Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag schriftlich festhalten lassen. Die zu ergänzenden Inhalte des Arbeitsvertrages müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Nebentätigkeitserlaubnis

  • Regeln Sie Nebentätigkeiten Ihrer Arbeitnehmer vertraglich
  • Sie erhalten ein fertig formuliertes Dokument 
  • In wenigen Minuten erstellt und sofort einsetzbar

Sideletter zum Arbeitsvertrag

  • Anteilige oder volle Über­nahme von Um­zugskosten
  • Gewährung eines Antrittsbonus (Sign-On-Bonus)
  • Inkl. Rückzahlungsklausel, falls der neue Mit­arbeiter das Unter­nehmen früh­zeitig verlässt

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

  • Aufklärung des Mitarbeiters hinsicht­lich Bußgeld- und Strafvorschriften
  • Die Verpflichtungserklärung gilt auch nach Beendi­gung der Tätigkeit des Mit­arbeiters weiter