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Rechtssicher bevollmächtigen

Vollmachten werden entweder dem Bevollmächtigten (Postvollmacht) oder aber einem Dritten (häufig bei Bankvollmachten) gegenüber erklärt. Dieser Dritte ist dann in der Regel derjenige, der mit dem Bevollmächtigten zu tun hat, d.h. in diesem Fall die Bank selbst. Durch Bekanntgabe der Vollmacht weiß dieser Dritte dann, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, z.B. Geld abzuheben, und für den Vollmachtgeber handelt.

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Widerrufen Sie erteilte Vollmachten

Vollmachten sollen grundsätzlich so widerrufen werden, wie sie erteilt wurden. Haben Sie dem Bevollmächtigten die Vollmacht erklärt, müssen Sie sie auch ihm gegenüber widerrufen. Haben Sie die Vollmacht einem Dritten gegenüber erklärt, müssen Sie sie also auch diesem Dritten gegenüber widerrufen. Daher haben Sie bei uns die Auswahlmöglichkeit zwischen Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten und Widerruf gegenüber einem Dritten.

Zudem beinhaltet unser Anschreiben die Aufforderung der Rückgabe der Vollmachtsurkunde. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Wenn Sie eine neue Vollmacht erstellen möchten, finden Sie hier unsere Postvollmacht oder unsere Bankvollmacht.

Das bieten wir Ihnen nicht

  • Widerruf von notariell beurkundeten Vollmachten

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

Individuelle Vollmachten von Smartlaw

Mit unserem intelligenten Frage-Antwort-Dialog gestalten Sie die Bankvollmacht nach Ihren individuellen Vorstellungen, ganz bequem in nur wenigen Minuten. Durch eine Kontovollmacht können Sie Personen bestimmen, die Sie in Bankgeschäften vertreten dürfen, z. B. Ihr Lebens- oder Ehepartner. So kann es bei längeren Reisen oder großen Entfernungen zum betreffenden Kreditinstitut sinnvoll sein, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. 

www.smartlaw.de/bankvollmacht

Mit einer Postvollmacht können Sie bestimmen, wer an Sie gerichtete Postsendungen, Päckchen und Pakete empfangen und abholen darf. Wenn Sie nur für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise wegen Urlaubs oder Krankheit verhindert sind, besteht die Möglichkeit, die Vollmacht nur auf diesen Zeitraum befristet auszustellen. Auf Wunsch kann die Postvollmacht auch den Empfang eigenhändiger Sendungen, z. B. Einschreiben, umfassen.

www.smartlaw.de/postvollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dafür sorgen, dass eine von Ihnen benannte Person Ihre Angelegenheiten regeln kann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage sind. Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann dann für Sie beispielsweise Rechnungen bezahlen oder sonstige finanzielle Angelegenheiten regeln. Außerdem kann sie nach Ihren Wünschen Erklärungen gegenüber Ärzten, wie zum Beispiel Einwilligungen in Untersuchungen, abgeben.

www.smartlaw.de/vorsorgevollmacht

Bankvollmacht

  • Geeignet für private Einzel- und Gemeinschafts­konten
  • Nutzen Sie die zahlreichen Optionen zur Be­voll­mächtigung

Postvollmacht

  • Für Empfang und Abholung von Briefen, Päckchen und Paketen
  • Auch für eigenhändige Sen­dungen, z. B. Ein­schreiben, einsetzbar

Vorsorgevollmacht

  • Sie erhalten ein maßge­schneidertes Doku­ment für Ihre persön­lichen Bedürfnisse
  • Auf Wunsch inkl. Betreuungs­verfügung und Patienten­verfügung

Passgenauer als eine Vorlage. Einfach und schnell.

Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!