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Unternehmervorsorgevollmacht

Sorgen Sie jetzt für den Fall vor, dass Sie aufgrund von Krankheit oder durch einen Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens und bestimmen Sie, welche Personen Sie vertreten sollen, wenn Sie einmal nicht mehr können.

Sicherheit für Ihr Unternehmen

  • Unsere Vorsorgevollmacht berücksichtigt alle relevanten Besonderheiten, auf die Unternehmer achten müssen.
  • Sorgen Sie nicht nur in privaten, sondern auch in geschäftlichen Vermögensangelegenheiten vor.
  • Geeignet für selbstständige Einzelunternehmer & für Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften.
  • Bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens.
  • Mit der Option, auch persönliche Angelegenheiten zu regeln und eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
  • Sie erhalten das Dokument in den Dateiformaten PDF & DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
  • DSGVO-konform

Warum benötige ich als Unternehmer eine Vorsorgevollmacht?

Gerade als Unternehmer ist es besonders wichtig, für den Ernstfall vorzusorgen. Denn: Nicht nur Ihre persönlichen finanziellen Angelegenheiten stehen auf dem Spiel, auch die Zukunft Ihres Unternehmens kann gefährdet sein, wenn Sie nicht rechtzeitig vorsorgen.

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die Sie in Ihrem Unternehmen vertreten und Entscheidungen treffen können. Dies ist als selbstständiger Einzelunternehmer genauso möglich, wie als Gesellschafter - hier können Sie die Vertretung bei der Ausübung Ihres Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung anordnen.

Entgegen der oft verbreiteten Meinung haben Ehepartner grundsätzlich keine besonderen Vertretungs- oder sonstigen Rechte. Deshalb ist ein typischer Anwendungsfall für eine Vorsorgevollmacht, dem Ehegatten genau für diesen Fall entsprechende Befugnisse einzuräumen

Jedem Menschen können unvorhergesehen Dinge geschehen - Unfälle und Krankheit kommen oft unvermittelt. Gut, wenn dann vorgesorgt ist und die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Unternehmens nicht in fremden Händen liegt.

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Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Ohne Vorsorgevollmacht wird in der Regel vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Das Gericht entscheidet also, wer Sie sowohl privat als auch im Unternehmen vertreten soll.

Kommen aus Sicht des Betreuungsgerichts mehrere nahe Angehörige als Betreuer in Betracht, kann dies zu großen Unsicherheiten und Belastungen für die Angehörigen führen. Hinzu kommen zusätzliche Pflichten des Betreuers, wie zum Beispiel die Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses. Das Verfahren kann kosten- und zeitaufwändig sein. Zeit, in der keinerlei Entscheidungen getroffen werden können: Solange kein Betreuer bestellt ist, droht ein Stillstand des Geschäftsablaufs im Unternehmen; in Gesellschaften können z. B. keine Gesellschafterbeschlüsse getroffen werden.

Durch eine gut formulierte Vorsorgevollmacht können Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden. Außerdem geben wir Ihnen die Möglichkeit, mit der Vollmacht auch eine sog. Betreuungsverfügung anzuordnen. Sollte die Vorsorgevollmacht aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein, können Sie sicherheitshalber verfügen, dass dann Ihr Bevollmächtigter zum Betreuer bestellt wird.

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