Gesellschaftsvertrag Ein-Personen-Gesellschaft

Mit diesem Gesellschaftsvertrag gründen Sie als alleiniger Gesellschafter eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt). Stellen Sie Ihr Unternehmen von Anfang an auf eine sichere Basis! Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Gesellschaftsvertrag.

Was regelt dieser Gesellschaftsvertrag?

  • Geeignet zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) nach Musterprotokoll
  • Alle aktuellen rechtlichen Vorgaben des Gesellschaftsvertrags nach dem Musterprotokoll gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 1a) GmbHG sind einbezogen
  • Sie erhalten bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages ausführliche Informationen und Hinweise
  • Mit diesem Dokument können Sie die Gründung Ihrer Einpersonengesellschaft direkt beim Notar beurkunden lassen
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

So funktioniert Smartlaw

Bei der Erstellung der notwendigen Dokumente zur Gründung einer Einpersonengesellschaft werden Sie jeweils durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt nachempfunden ist.

Am Ende des Dialoges erhalten Sie ein fertig formuliertes Dokument (PDF, DOCX oder RTF), das angepasst an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Gründung dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Denn alle Inhalte und Formulierungen des Gesellschaftsvertrages wurden von renommierten Rechtsanwälten erarbeitet.

Und wenn es Änderungen in der Rechtsprechung gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie als Abo-Kunde die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihre Verträge betroffen sein sollten.

Den Gesellschaftsvertrag sowie alle anderen Rechtsdokumente, die mit Ihrem neuen Unternehmen in Zusammenhang stehen, können Sie bequem ablegen und jederzeit einsehen.

Achtung: Der ausgedruckte und unterschriebene Gesellschaftsvertrag muss noch von einem Notar beglaubigt werden!

Video: So funktioniert Smartlaw

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Erstellen Sie jetzt die Satzung zur Gründung Ihrer
Ein-Mann-Gesellschaft

Individueller als Vertragsmuster. Einfach und schnell.

Smartlaw kann eine große Anzahl standardisierbarer Geschäftsvorfälle abdecken. Nehmen sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Gründung einer Einpersonengesellschaft

Auch wenn Sie als alleiniger Gesellschafter eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen möchten, muss ein Gesellschaftsvertrag (wird auch als Satzung bezeichnet) erstellt werden. Im Gesellschaftsvertrag sind die grundlegenden Informationen über Ihre GmbH oder Ihre UG (haftungsbeschränkt), wie z. B. der Name der Firma, der Sitz und der Gegenstand des Unternehmens, enthalten.

Die hier angebotene rechtssichere Satzung zur Gründung Ihrer Einpersonengesellschaft können Sie bequem online erstellen, zu Hause ausdrucken und dann beim Notar Ihrer Wahl beurkunden lassen.

Bitte beachten Sie, dass zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH oder einer Ein-Personen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) neben dem bloßen Abschluss und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages weitere Schritte, wie z. B. die Anmeldung beim Handelsregister, erforderlich sind.

Höhe des Stammkapitals

Die Mindesthöhe an Stammkapital beträgt für eine Ein-Mann-GmbH genauso wie für eine “normale” GmbH mindestens 25.000 Euro. Es ist auch möglich, die Einlage in Form von Sachwerten zu stellen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht empfehlenswert und in dieser Satzung nicht vorgesehen.

Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) beträgt mindestens einen Euro und bietet sich aufgrund des geringeren Stammkapitals als Startpunkt für Unternehmen an, die das nötige Kapital für eine GmbH im Moment noch nicht aufbringen können.

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