Erben & Schenken

Sie sollten es nicht dem Zufall überlassen, wer Sie beerbt und was Sie erben. Haben Sie kein Testament gemacht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Oft machen gerade Ehegatten kein Testament. Das kann fatal sein, wenn auf Seiten des Verstorbenen Geschwister vorhanden sind. Deshalb ist es auch wichtig zu wissen, wie die Berechnung des Pflichtteils erfolgt.

Was erbt der überlebende Ehepartner von Gesetzes wegen?

Was der überlebende Ehegatte erbt, ist von den erbberechtigten Verwandten und dem ehelichen Güterstand abhängig. Haben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand gelebt, wird der der Erbanteil des Überlebenden pauschal um ein Viertel erhöht. Das Ehegattenerbrecht gilt allerdings nur, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt bestand. Im Scheidungsfall kommt es auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils an.Mehr lesen

Enterbung total – fast nicht möglich: Wer hat Anrecht auf den Pflichtteil und in welcher Höhe?

Ein gewisser Kreis naher Angehöriger hat im Erbfall einen Pflichtteilsanspruch. Die Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Haben schon zu Lebzeiten Schenkungen stattgefunden, kann das den Pflichtteilsanspruch allerdings schmälern. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann der Pflichtteilsanspruch entzogen werden.Mehr lesen

Kinder und andere Verwandte: Was erben sie, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt?

Stirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gut zu wissen ist daher, wer die gesetzlichen Erben sind. Das sind neben dem Ehepartner selbstverständlich die Kinder und zwar auch die Nichtehelichen. Zwar können ungeliebte Angehörige durch Testament enterbt werden. Diese haben aber oft ein Pflichtteilsrecht.Mehr lesen

Die Erbengemeinschaft – besser sich zusammenraufen als auseinandersetzen

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, Alles gehört allen zusammen. Um den Zustand zu beseitigen, ist eine Auseinandersetzung möglich. Die Verteilung erfolgt nach Erbquoten. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einzelne Erben bedacht, ist das bei der Verteilung auszugleichen. Um Streit bei der Nachlassteilung zu vermeiden, empfiehlt sich die Anordnung einer Testamentvollstreckung.Mehr lesen

Vermögensübertragung durch Schenkung – Alternative zum Vererben?

Die Vermögensübertragung erfolgt klassischerweise mit Eintritt des Erbfalls. Durch Schenkung kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten Eigentum vermachen. Der Vorteil des Schenkers ist, dass sein letzter Wille tatsächlich durchgesetzt wird. Manchmal geht es auch darum, sich arm zu schenken, um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden oder Erbschaftssteuer zu sparen.Mehr lesen

Wie Sie ein Testament errichten, ändern und widerrufen

Wer seinen letzten Willen testamentarisch festhalten will, muss unbedingt die Formvorschriften des Gesetzes einhalten. Ansonsten ist der „letzte Wille“ unwirksam. Widerruf, Änderung oder Ergänzungen des Testamentes sind nachträglich möglich. Auch hier gilt: Nur formgerechte Änderungen sind gültig.Mehr lesen

Das richtige Testament für Ihre individuelle Lebenssituation

Damit die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen ist: Wie Sie ein gemeinschaftliches Testament oder ein Einzeltestament aufsetzen. Welche Fallkonstellationen sind hier möglich? Orientieren Sie sich an den Formulierungsbeispielen in der alphabetischen Übersicht.Mehr lesen

Vorsorge zu Lebzeiten: Was können Sie für sich und Ihre Angehörigen regeln?

Damit die Angehörigen im Krankheits- oder Todesfall klarkommen, sollten Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. So empfiehlt es sich persönliche Unterlagen in einem Ordner zu sammeln und für den Fall des Falles entsprechende Vollmachten und eine Patientenverfügung zu erteilen. Wer Vermögen hat, sollte sich Gedanken machen an wen er vererben will.Mehr lesen

Wenn ein Familienmitglied stirbt: Rechte und Pflichten der Hinterbliebenen

Was gilt für die Bestattung, wie geht es finanziell weiter, was tun mit Verträgen und was ist steuerlich zu berücksichtigen? Darüber müssen Sie im Todesfall Bescheid wissen.Mehr lesen