Arbeitnehmer & Auszubildende

Entscheidungen um den Arbeitsplatz dulden keinen Aufschub. Trotzdem sollten Sie sich die Zeit nehmen und Zweifelsfragen klären. Arbeitsvertrag, Freie Mitarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier können Sie sich an arbeitsrechtlichen Vorschriften, Kündigungsgrundsätzen und der Rechtsprechung orientieren.

Streitpunkt Arbeitszeugnis: Form, Inhalt, Sprache

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In der Praxis werden bestimmte Anforderungen an die optische Gestaltung des Zeugnisses gestellt, wenn es um Form, Aufbau und Sprache geht. Ist das Zeugnis fehlerhaft, sollte eine Zeugnisberichtigung verlangt werden.Mehr lesen

Der Arbeitsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit

Ein Arbeitsvertrag unterliegt zwingendem Gesetzesrecht. So darf der Mindesturlaub von 24 Werktagen nicht unterschritten werden. Zudem muss nicht jede vorformulierte Vertragsbedingung hingenommen werden. Überraschende oder widersprüchliche Klauseln sind unwirksam. Gut beraten ist, wer hier seine Rechte kennt und weiß, worauf es bei Vertragsschluss ankommt.Mehr lesen

Mein Recht als Azubi

Der Ausbildungsvertrag ist ein besonderes Arbeitsverhältnis. Der Azubi hat daher auch besondere Schutzrechte. Vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung, informieren Sie sich vorab, was bei Vertragsschluss zu beachten ist, was für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt oder was es mit der Prüfung und dem Zeugnis auf sich hat.Mehr lesen

Damit Sie vom Bewerberkarussell rechtlich nicht runterfallen

Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, muss sich nicht nur auf den Arbeitgeber vorbereiten. Arbeitgeber wollen oft mehr wissen, als sie fragen dürfen. Aber nur rechtlich zulässige Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eignungstests dürfen im Personalwahlverfahren durchgeführt werden, soweit arbeitsplatzbezogene Fähigkeiten geprüft werden. Mehr lesen

Der Arbeitgeber kündigt: Typische Fehler bei Form und Frist

Unterlaufen bei einer Kündigung Fehler, ist diese unwirksam. Wer die typischen Fehlerquellen kennt, kann sie vermeiden oder zu seinem Vorteil nutzen. Besonders auf die Kündigungsfristen kommt es an. Prüfen Sie, welche Frist in Ihrem Fall gilt und wie sie berechnet wird. Wer eine Kündigungsschutzklage erheben will, muss unbedingt die 3-wöchige Klagefrist im Auge haben.Mehr lesen

Wann und wie hilft Ihnen das Kündigungsschutzgesetz?

Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte. Wer die Voraussetzungen des KSchG erfüllt, kann gerichtlich überprüfen lassen, ob die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ ist. Wollen Sie geltend machen, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, müssen Sie innerhalb von drei Wochen aktiv werden, sonst ist die Kündigung in jedem Fall wirksam.Mehr lesen

Der Aufhebungsvertrag: Eine Alternative zur Kündigung

Droht eine Kündigung oder wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, kann ein Aufhebungsvertrag eine Alternative sein. Der Aufhebungsvertrag regelt neben dem Beendigungszeitpunkt auch Modalitäten von der Abfindung bis zu Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung. Informieren Sie sich über die wesentlichen Bestandteile des Aufhebungsvertrages und dessen Folgen.Mehr lesen

Die Abfindung: Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes

Eine Abfindung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, nach betriebsbedingter Kündigung verzichten Sie auf eine Kündigungsschutzklage. Oder Sie erhalten eine Abfindung durch Urteil im Kündigungsschutzprozess oder aufgrund eines Sozialplanes. Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt grundsätzlich nicht.Mehr lesen