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Keine Rechtsberatung.
Kann der Erbe ein Grundstück, welches die Mutter zu Lebzeiten an ihre Tochter verschenkt hat, zurückfordern? Mit dieser Frage hat sich das LG Koblenz beschäftigt. Mehr lesen
Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, muss, um den beziffern zu können, wissen, was an Nachlass vorhanden ist. Deshalb hat er einen Auskunftsanspruch. Belege muss der Erbe dagegen nicht in allen Fällen vorlegen. Mehr lesen
Notare sind keine Ärzte. Deshalb kann man nicht darauf vertrauen, dass ein Vertrag hält, auch wenn der Notar von der Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner überzeugt ist und eine Beurkundung vornimmt. Mehr lesen
Pflichtteilsberechtigte haben gegen den Erben einen Auskunftsanspruch zur Ermittlung des Nachlasswertes. Das setzt eine objektive Bewertung voraus. Der Verkaufspreis einer im Nachlass befindlichen Immobilie kann ein Maßstab sein. Mehr lesen
Erbverträge und gemeinsame Testamente von Eheleuten sind zwar in der Regel bindend. Die als Schlusserbe begünstigte Person darf aber auf ihr Erbe verzichten. Auch zulasten der eigenen Kinder. Mehr lesen
Wenn ein Mieter ohne nahe Angehörige stirbt, hat es ein Vermieter schwer, den Mietvertrag aufzulösen. In diesem Fall hat er Anspruch auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Abwicklung des Mietverhältnisses. Mehr lesen
Wer für die Beerdigungskosten eines Angehörigen in Vorlage tritt, bekommt das Geld aus dem Nachlass erstattet. Allerdings müssen die Kosten angemessen sein. Mehr lesen
Erblasser ohne Angehörige laufen Gefahr, Opfer von Erbschleichern zu werden. Deshalb verbieten die Heimgesetze Testamente zugunsten von Heimmitarbeitern. Dasselbe soll für Berufsbetreuer gelten. Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung. Mehr lesen
Wer als Testamentsvollstrecker den Letzten Willen eines Erblassers umsetzen soll, hat Pflichten. Unter anderem zeitnahes Vorgehen bei der Nachlassabwicklung. Hält er sich nicht daran, ist das ein wichtiger Grund für seine Entlassung. Mehr lesen
Das kommt den besten Familien vor: ein Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kommt. Ein Grund zur Pflichtteilentziehung über die Enterbung hinaus ist das nicht gleich. Das geht nur bei einem schweren Vergehen gegen den Erblasser. Mehr lesen