Erbausschlagung und dann anfechten?
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Erbausschlagung aus Angst vor Schulden – ein häufiger Irrtum
Viele Menschen schlagen ein Erbe aus, weil sie befürchten, Schulden zu übernehmen. So auch in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main: Ein Sohn lehnte das Erbe seines Vaters ab, da ihm die Bank mitteilte, das Guthaben reiche nicht einmal für die Beerdigung. Auch seine beiden Kinder verzichteten auf das Erbe. Erst später stellte sich heraus, dass ein Betrag von rund 18.000 Euro zugunsten des Nachlasses vorhanden war.
Anfechtung der Erbausschlagung – aber bitte korrekt
Der Sohn wollte die Ausschlagung anfechten – wegen Irrtums über den Nachlasswert. Sein Anwalt reichte die Erklärung über das besondere Anwaltspostfach (beA) ein. Doch das Gericht entschied: Die Anfechtung war unwirksam. Warum? Die Erklärung war nicht öffentlich beglaubigt. Auch wenn ein Anwalt handelt, muss die gesetzlich vorgeschriebene Form eingehalten werden. Eine notarielle Beglaubigung ist zwingend erforderlich – selbst bei einer notariellen Vollmacht.
Das Urteil zeigt: Wer eine Erbausschlagung anfechten will, muss nicht nur gute Gründe haben, sondern auch die Formvorgaben exakt einhalten.
Fazit: Warum die richtige Form über Ihr Erbe entscheidet
Die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main verdeutlicht, wie schnell ein Formfehler zur endgültigen Ausschlagung führen kann. Gerade juristische Laien sollten sich frühzeitig informieren und beraten lassen. Denn eine falsche Einschätzung des Nachlasswerts ist keine Seltenheit – und die Folgen sind oft unumkehrbar.
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.1.2025, 21 W 123/24
Stehen Sie gerade vor der Entscheidung, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Dann sollten Sie besonders aufmerksam sein: Ein Irrtum über den Wert des Nachlasses kann schwerwiegende Folgen haben – vor allem, wenn die Ausschlagung oder deren Anfechtung nicht korrekt erfolgt. Viele Menschen unterschätzen die formalen Anforderungen, die das Gesetz stellt. Damit Ihnen kein Fehler unterläuft, bietet Smartlaw rechtssichere Dokumente zur Erbausschlagung und Anfechtung an. Diese helfen Ihnen, Ihre Entscheidung fundiert und formal korrekt umzusetzen. Zusätzlich finden Sie bei Smartlaw verschiedene Testamentsvorlagen, mit denen Sie selbst vorsorgen und klare Regelungen für Ihre Erben treffen können. Jede Vorlage wird auf Ihre Lebenssituation und Ihren Wünschen entsprechend angepasst. Wie? Indem Sie nicht einfach nur ein Vorlage ausfüllen, sondern einige Fragen beantworten. Basierend auf Ihren Antworten wird dann das passende Testament für Sie erstellt. Sie So vermeiden Sie Unsicherheiten und schützen sich und Ihre Familie vor unangenehmen Überraschungen.