Kriminelle Karriere des Kindes reicht nicht immer für Entziehung des Pflichtteils
Wenn Eltern ihrem Kind sogar den Pflichtteil entziehen wollen, muss schon einiges passiert sein. Ein "ehrloser und unsittlicher Lebenswandel" reicht heute nicht mehr. Der Betroffene muss mindestens ein Jahr lang im Gefängnis gewesen sein. Mehr lesen