Grabpflegekosten spielen bei der Berechnung des Pflichtteils keine Rolle
Bestattungskosten sind Nachlassschulden und verkürzen den Pflichtteilsanspruch eines ausgebooteten Erben. Das gilt nicht für Grabpflegekosten. Die dürfen die Erben nicht zulasten des Pflichtteilsberechtigten vom Nachlass abziehen.
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