Testierfähigkeit kann nur von einem erfahrenen psychatrischen Gutachter festgestellt werden
Bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit eines Erblassers, muss ein Gutachten diese positiv feststellen. Allgemeinmediziner oder Sportmediziner sind für dies Aufgabe allerdings nicht geeignet. Deren Gutachten sind in diesem Fall wertlos.
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