Testament nur in Kopie vorhanden: Nachweis der Erbeinsetzung trotzdem möglich
Wer als testamentarischer Erbe einen Erbschein beantragt, sollte nach Möglichkeit ein gültiges Originaltestament vorlegen können. Ausnahmen bestätigen die Regel. Unter Umständen reicht auch eine Kopie. Alles eine Frage des Nachweises. Mehr lesen