Zu Unrecht erhaltene Beihilfe muss vom Erben des Beamten zurückgezahlt werden
Wer als Beamter Beihilfeleistungen mit gefälschten Krankenhausrechnungen erschleicht, muss sie wieder zurückzahlen. Wer darüber verstirbt, vererbt diese Verpflichtung. Einen Vertrauensschutz genießt der Erbe nicht. Mehr lesen