Notarielles Nachlassverzeichnis: Pflichtteilsberechtigte dürfen dabei sein
Wer einen Pflichtteilsanspruch geltend macht, ist auf vollständige Informationen über den Nachlass angewiesen. Das OLG Karlsruhe hat nun klargestellt, dass Pflichtteilsberechtigte bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nicht ausgeschlossen werden dürfen.
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