Gewöhnlicher Aufenthalt beim Aufenthalt im Hospiz
Wer stellt den Erbschein aus, wenn der Verstorbene zuletzt in einem Hospiz lebte? Diese Frage klärte das OLG Schleswig-Holstein in einem aktuellen Fall. Entscheidend war, ob der Aufenthalt im Hospiz als „gewöhnlicher Aufenthalt“ gilt. Das Urteil zeigt, wie wichtig soziale Bindungen für die gerichtliche Zuständigkeit sind.
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