Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf ein vom Erben eigenhändig unterschriebenes Nachlassverzeichnis
Wer "nur" pflichtteilsberechtigt ist, hat einen Auskunftsanspruch gegen den Erben, um die Höhe seines Anspruchs feststellen zu können. Dazu muss der Erbe ein Nachlassverzeichnis aufstellen, aber nicht unbedingt persönlich unterschreiben. Mehr lesen