Behindertentestament: Keine Gebühren für gerichtliche Betreuung trotz geerbten Vermögens
Wer als Erblasser sein behindertes betreuungsbedürftiges Kind vor dem Zugriff der Sozialkassen schützen will, kann ein Behindertentestament machen. Gerichtsgebühren für die Betreuung dürfen dann nicht berechnet werden. Trotz Vermögens. Mehr lesen