Pflichtteilsberechnung: Zweifelhafte Nachlassschulden bleiben zunächst unberücksichtigt
Wer als Pflichtteilsberechtigter ausgebootet worden ist, hat einen Geldanspruch gegen die Erben. Der richtet sich nach dem verbliebenen Nachlass abzüglich Schulden. Möglicherweise bestehende Nachlassschulden bleiben dabei unberücksichtigt.
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