Bezeichnung als „Alleinerbin“ im Testament macht keine unbeschränkte „Vollerbin“
Auch wenn die Ehefrau im Testament als „Alleinerbin“ bezeichnet ist, kann sie ein ererbtes Haus nicht frei veräußern, wenn Kinder des Erblassers als Nacherben der Ehefrau eingesetzt sind. So das Oberlandesgericht München. Mehr lesen