Ehegattentestament: Fehlendes Datum bei zweiter Unterschrift nicht erforderlich, aber sinnvoll
Eheleute haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament aufzusetzen, das beide unterzeichnen müssen. Eine zusätzliche eigene Orts- und Zeitangabe braucht der nur unterzeichnende zweite Ehegatte aber nicht unbedingt zu machen.
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